LG Saarbrücken zur Unverhältnismäßigkeit der Durchsuchung einer Steuerberaterkanzlei
Bei Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung einer Steuerberaterkanzlei ist der enge Maßstab des § 160a Abs. 2 StPO anzulegen, da dem Steuerberater ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht. Eine Durchsuchung ohne zuvor die demgegenüber mildere Maßnahme des Herausgabeverlangens nach § 95 StPO an den Steuerberater gerichtet zu haben, ist daher unverhältnismäßig.
LG Saarbrücken 12.03.2013 –.2 Qs 15/1
DStRE 2013, 1258
26.08.2013, Dr. Jochen Bachmann
Bei Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung einer Steuerberaterkanzlei ist der enge Maßstab des § 160a Abs. 2 StPO anzulegen, da dem Steuerberater ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht. Eine Durchsuchung ohne zuvor die demgegenüber mildere Maßnahme des Herausgabeverlangens nach § 95 StPO an den Steuerberater gerichtet zu haben, ist daher unverhältnismäßig.
LG Saarbrücken 12.03.2013 –.2 Qs 15/1
DStRE 2013, 1258
26.08.2013, Dr. Jochen Bachmann