LG Saarbrücken zur Unverhältnismäßigkeit der Durchsuchung einer Steuerberaterkanzlei

Bei Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung einer Steuerberaterkanzlei ist der enge Maßstab des § 160a Abs. 2 StPO anzulegen, da dem Steuerberater ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht. Eine Durchsuchung ohne zuvor die demgegenüber mildere Maßnahme des Herausgabeverlangens nach § 95 StPO an den Steuerberater gerichtet zu haben, ist daher unverhältnismäßig.

LG Saarbrücken 12.03.2013 –.2 Qs 15/1
DStRE 2013, 1258
 

 

26.08.2013, Dr. Jochen Bachmann

Bei Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung einer Steuerberaterkanzlei ist der enge Maßstab des § 160a Abs. 2 StPO anzulegen, da dem Steuerberater ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht. Eine Durchsuchung ohne zuvor die demgegenüber mildere Maßnahme des Herausgabeverlangens nach § 95 StPO an den Steuerberater gerichtet zu haben, ist daher unverhältnismäßig.

LG Saarbrücken 12.03.2013 –.2 Qs 15/1
DStRE 2013, 1258
 

 

26.08.2013, Dr. Jochen Bachmann

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