FG Hamburg: Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts mit Spezialkenntnissen erstattungsfähig
28.09.2012
Bei der Festsetzung von Hinterziehungszinsen sind die Voraussetzungen der Steuerhinterziehung und die Höhe der hinterzogenen Steuer unabhängig von einem ergangenen Steuerbescheid zu prüfen.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 28.03.2012 - II R 39/10
18.10.2012, Dr. Jochen Bachmann