FG Hamburg: Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts mit Spezialkenntnissen erstattungsfähig

Bei der Festsetzung von Hinterziehungszinsen sind die Voraussetzungen der Steuerhinterziehung und die Höhe der hinterzogenen Steuer unabhängig von einem ergangenen Steuerbescheid zu prüfen.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 28.03.2012 - II R 39/10

 

18.10.2012, Dr. Jochen Bachmann

Bei der Festsetzung von Hinterziehungszinsen sind die Voraussetzungen der Steuerhinterziehung und die Höhe der hinterzogenen Steuer unabhängig von einem ergangenen Steuerbescheid zu prüfen.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 28.03.2012 - II R 39/10

 

18.10.2012, Dr. Jochen Bachmann

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