Während Ihres Studiums und Ihrer Ausbildung haben Sie Interesse für Steuerrecht und Strafrecht entwickelt. Sie haben erkannt, dass es sich um zwei hochinteressante Bereiche handelt, insbesondere aber die Schnittstelle, das Steuerstrafrecht, besonders reizvolle Anforderungen an den Berater stellt. Sie haben die Erwartung, dass der Beruf des Rechtsanwalts Ihnen die Gelegenheit bietet, Ihre beruflichen Ziele mit dem Interesse am Steuerrecht und am Strafrecht zu verbinden.

In der Kanzlei Grezesch & Bachmann haben Sie dazu die Gelegenheit. Seit der Gründung der Kanzlei im Jahre 1980 bringen wir unsere Spezialkenntnisse auf den Gebieten des Steuerrechts, des steuerlichen Verfahrensrechts, des Steuer- und Wirtschaftsstrafrechts sowie der Abwehr von Regressen gegen Steuerberater zur Anwendung. An dieser Spezialisierung wird sich auch in Zukunft nichts ändern.

Sie werden von Beginn an in die praktische Tätigkeit der Kanzlei eingebunden, übernehmen Verantwortung für die von Ihnen betreuten Fälle und haben Gelegenheit, Ihre Spezialkenntnisse im Bereich des Steuerrechts, des steuerlichen Verfahrensrechts, des Steuerstrafrechts und des Wirtschaftsstrafrechts zu erwerben und zu festigen.

In der Kanzlei Grezesch & Bachmann werden Sie unverzüglich zur Fachanwältin/zum Fachanwalt für Steuerrecht und auf Wunsch auch zur Fachanwältin/zum Fachanwalt für Strafrecht ausgebildet.

Wenn Sie diese Perspektive reizt, sind Sie bei uns richtig!