Steuerhinterziehung mit Allianz-Lebensversicherungen: Dresdner Bank rückt ins Visier der Steuerfahnd

"Der Geldwäschefall im Zusammenhang mit Lebensversicherungen weitet sich aus. Nach Informationen des Handelsblatts aus Steuerfahnderkreisen wird mittlerweile auch gegen Mitarbeiter der Dresdner Bank wegen möglicher Beihilfe zur Geldwäsche ermittelt. Bislang war nur bekannt, dass Kunden der Allianz Leben, aber auch der Hamburg Mannheimer und des Deutschen Herolds ins Visier der Behörden geraten waren. Sie werden verdächtigt, im Ausland deponiertes Schwarzgeld durch Kauf inländischer Versicherungspolicen gewaschen zu haben. Dabei könnte die Dresdner Bank eine Rolle gespielt haben. Wie es aus Steuerfahnderkreisen heißt, sei es unrealistisch zu glauben, dass die Kunden selbst auf die Geldwäscheidee gekommen seien. „Wir gehen davon aus, dass Bankmitarbeiter auf die Möglichkeit dieses Betrugs bei Anbahnungsgesprächen hingewiesen haben.“ Nach Erkenntnissen der Steuerfahnder wurde das im Ausland deponierte Schwarzgeld an die Luxemburger Fondstochter der Dresdner Bank transferiert, die die Beträge an ihre Mutterbank in Deutschland weiterleitete. Anschließend erwarben die Bankkunden mit dem Geld Versicherungspolicen. Im Fall der Allianz wurde dieser Vorgang über ein Inkassokonto der Allianz Leben bei der Dresdner Bank abgewickelt. Im Rahmen einer Durchsuchung wurden die in Form von Mikrofiches gespeicherten Daten des Inkassokontos beschlagnahmt. Hamburg Mannheimer und Deutscher Herold haben offenbar entsprechende Konten bei der Dresdner Bank unterhalten. Insgesamt handelt es sich um mehr als 20 000 Datensätze. Allerdings seien nicht alle diese Versicherungskunden Steuersünder, heißt es bei der Oberfinanzdirektion (OFD) Düsseldorf. „Lediglich gegen rund 2 000 wird zurzeit ermittelt“, sagte OFD-Sprecher Martin Fliedner." Aufgeflogen ist das Betrugssystem schon im Herbst 2002, als die Steuerfahnder „merkwürdigen Zahlungsströmen“ von Allianz-Kunden nachgingen, deren Beiträge von ausländischen Fondsdepots nach Stuttgart geflossen sein sollen. Damals wurde bereits das Konto der Allianz-Leben bei der Dresdner Bank in Stuttgart von der Steuerfahndung beschlagnahmt. Später sei ein Transfer-Konto der Dresdner-Bank in Frankfurt beschlagnahmt worden, heißt es in Steuerfahnderkreisen. Deren Einsichtnahme hat offenbar zu den über 20 000 betroffenen Kunden geführt. Gegen mehr als 1 700 davon werde zurzeit ermittelt. Wie es in Steuerfahndungskreisen weiter heißt, sei es unrealistisch zu glauben, dass die Kunden selbst auf diese Geldwäsche-Idee gekommen seien. „Wir gehen zur Zeit davon aus, dass auch Bankmitarbeiter auf die Möglichkeit dieses Steuerbetrugs bei Anbahnungsgespräche hingewiesen haben“, verlautet aus Ermittlungskreisen. Dies bedeutet, dass die Finanzbehörden auch intensiv ermitteln, ob die Bankmitarbeiter sich der Beihilfe strafbar gemacht haben. Noch gebe es aber keine beweiskräftigen Unterlagen oder Zeugenaussagen, heißt es in diesen Kreisen. Teilweise gibt es sogar Stimmen, die annehmen, dass das „Fünf-plus-Sieben-Modell gerade für derartige Fälle entwickelt wurde. Hier zahlen die Kunden auf einen Schlag den gesamten Beitrag auf ein Depot ein. Wenn solche Depot-Beiträge in Versicherungspolicen fließen, gehen die Versicherer in der Regel davon aus, dass die Bank die Herkunft des Geldes geprüft hat. Eine weitere Kontrolle findet nicht mehr statt Ein Fehler. Es sei allgemein bekannt gewesen, dass viele Steuersünder darüber nachdächten, wie sie ihr Schwarzgeld – ohne aufzufliegen – wieder nach Deutschland zurückschleusen könnten, heißt es unter Steuerfahndern. Das gewählte Verfahren hatte für die Kunden einen weiteren Vorteil: Nach zwölf Jahren bestehen keine strafrechtlichen Ermittlungsmöglichkeiten, die Herkunft des zur Beitragseinzahlung aufgewendeten Kapitalstamms zu überprüfen. Wie die Allianz Leben betont, beziehen sich die Ermittlungen „ausschließlich auf Kunden und nicht auf das Unternehmen, Vorstände, einzelne Mitarbeiter oder Vermittler.“ Das habe die Steuerfahndung heute noch einmal bestätigt, heißt es. Dennoch wird in Ermittlungskreisen nach Informationen des Handelsblatts vermutet, dass derartige Abläufe nicht gänzlich an den Managern vorbeigelaufen sein können. Mit den Ermittlungen ist derzeit ausschließlich die Steuerfahndung beschäftigt. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wurde bisher nicht von den Steuerbehörden eingeschaltet. Mit Selbstanzeigen können sich betroffene Versicherte nur helfen, wenn ihre Daten noch nicht bei den Steuerfahndern vorliegen. Gegen die Versicherer selbst wird derzeit noch nicht ermittelt." HANDELSBLATT, 12. April 2005 http://www.handelsblatt.com/pshb?fn=tt&sfn=go&id=1019815 Anmerkung:Die häufige Verwendung des Begriffs "Geldwäsche" lässt besorgen, dass die Düsseldorfer Finanzverwaltung die Bedeutung der betroffenen Fälle etwas übertreibt. Geldwäsche liegt nur vor, wenn die Gelder aus bestimmten, im Gesetz genannten Straftaten stammen. Sofern der Verdacht sich aber darauf richtet, dass Kapitalvermögen in Lebensversicherungen angelegt werden soll, geht es um die Vermeidung von steuerpflichtigen Zinseinnahmen, also gerade um das Gegenteil einer Steuerhinterziehung. Eine solche liegt dann allenfalls in Bezug auf relativ geringfügige Zinseinnahmen im Beitragsdepot vor, wenn diese nämlich vorsätzlich nicht erklärt wurden. Sofern durch die Anlage in der Depotlebensversicherung das Vermögen selbst und auch dessen Herkunft verschleiert werden soll, weil es aus unversteuerten Einkünften stammt, liegt darin ebenfalls keine Geldwäsche: Der Steuerpflichtige selbst kann schon tatbestandlich keine Geldwäsche begehen, das Kreditinstitut oder die Lebensversicherungsgesellschaft ebenfalls nicht, zumindest, solange das Geld nicht aus einer gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung stammt. Aber dieser Straftatbestand hat vor dem Bundesgerichtshof keinen Bestand, außerdem dürfte er in den jetzt vorliegenden Fällen noch gar nicht in Kraft getreten sein. In Wahrheit geht es also um ganz normale Ermittlungen der Steuerfahndungsstellen, die sich schwerpunktmäßig gar nicht auf die im Beitragsdepot erwirtschafteten Zinsen, sondern auf die Herkunft der Mittel richten werden. Die betroffenen Kunden der Lebensversicherungsgesellschaften sollten ernsthaft die Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit einer Selbstanzeige prüfen. Die Bewertung des HANDELSBLATTS ist fraglich: Durch die Ermittlungen der Steuerfahndung Düsseldorf bei den Lebensversicherungsgesellschaften und Banken dürfte die Selbstanzeige nicht gesperrt sein, denn die Straftaten können ohne konkreten Abgleich mit der Steuerakte des Kunden kaum entdeckt werden. Im Übrigen wird ein großer Teil der Fälle ohnehin kein Strafverfahren nach sich ziehen, sofern die Einzahlung in die Lebensversicherung nämlich in Zeiträumen stattgefunden hat, hinsichtlich derer schon Strafverfolgungsverjährung eingetreten ist.

12.04.2005, Dr. Bachmann

"Der Geldwäschefall im Zusammenhang mit Lebensversicherungen weitet sich aus. Nach Informationen des Handelsblatts aus Steuerfahnderkreisen wird mittlerweile auch gegen Mitarbeiter der Dresdner Bank wegen möglicher Beihilfe zur Geldwäsche ermittelt. Bislang war nur bekannt, dass Kunden der Allianz Leben, aber auch der Hamburg Mannheimer und des Deutschen Herolds ins Visier der Behörden geraten waren. Sie werden verdächtigt, im Ausland deponiertes Schwarzgeld durch Kauf inländischer Versicherungspolicen gewaschen zu haben. Dabei könnte die Dresdner Bank eine Rolle gespielt haben. Wie es aus Steuerfahnderkreisen heißt, sei es unrealistisch zu glauben, dass die Kunden selbst auf die Geldwäscheidee gekommen seien. „Wir gehen davon aus, dass Bankmitarbeiter auf die Möglichkeit dieses Betrugs bei Anbahnungsgesprächen hingewiesen haben.“ Nach Erkenntnissen der Steuerfahnder wurde das im Ausland deponierte Schwarzgeld an die Luxemburger Fondstochter der Dresdner Bank transferiert, die die Beträge an ihre Mutterbank in Deutschland weiterleitete. Anschließend erwarben die Bankkunden mit dem Geld Versicherungspolicen. Im Fall der Allianz wurde dieser Vorgang über ein Inkassokonto der Allianz Leben bei der Dresdner Bank abgewickelt. Im Rahmen einer Durchsuchung wurden die in Form von Mikrofiches gespeicherten Daten des Inkassokontos beschlagnahmt. Hamburg Mannheimer und Deutscher Herold haben offenbar entsprechende Konten bei der Dresdner Bank unterhalten. Insgesamt handelt es sich um mehr als 20 000 Datensätze. Allerdings seien nicht alle diese Versicherungskunden Steuersünder, heißt es bei der Oberfinanzdirektion (OFD) Düsseldorf. „Lediglich gegen rund 2 000 wird zurzeit ermittelt“, sagte OFD-Sprecher Martin Fliedner." Aufgeflogen ist das Betrugssystem schon im Herbst 2002, als die Steuerfahnder „merkwürdigen Zahlungsströmen“ von Allianz-Kunden nachgingen, deren Beiträge von ausländischen Fondsdepots nach Stuttgart geflossen sein sollen. Damals wurde bereits das Konto der Allianz-Leben bei der Dresdner Bank in Stuttgart von der Steuerfahndung beschlagnahmt. Später sei ein Transfer-Konto der Dresdner-Bank in Frankfurt beschlagnahmt worden, heißt es in Steuerfahnderkreisen. Deren Einsichtnahme hat offenbar zu den über 20 000 betroffenen Kunden geführt. Gegen mehr als 1 700 davon werde zurzeit ermittelt. Wie es in Steuerfahndungskreisen weiter heißt, sei es unrealistisch zu glauben, dass die Kunden selbst auf diese Geldwäsche-Idee gekommen seien. „Wir gehen zur Zeit davon aus, dass auch Bankmitarbeiter auf die Möglichkeit dieses Steuerbetrugs bei Anbahnungsgespräche hingewiesen haben“, verlautet aus Ermittlungskreisen. Dies bedeutet, dass die Finanzbehörden auch intensiv ermitteln, ob die Bankmitarbeiter sich der Beihilfe strafbar gemacht haben. Noch gebe es aber keine beweiskräftigen Unterlagen oder Zeugenaussagen, heißt es in diesen Kreisen. Teilweise gibt es sogar Stimmen, die annehmen, dass das „Fünf-plus-Sieben-Modell gerade für derartige Fälle entwickelt wurde. Hier zahlen die Kunden auf einen Schlag den gesamten Beitrag auf ein Depot ein. Wenn solche Depot-Beiträge in Versicherungspolicen fließen, gehen die Versicherer in der Regel davon aus, dass die Bank die Herkunft des Geldes geprüft hat. Eine weitere Kontrolle findet nicht mehr statt Ein Fehler. Es sei allgemein bekannt gewesen, dass viele Steuersünder darüber nachdächten, wie sie ihr Schwarzgeld – ohne aufzufliegen – wieder nach Deutschland zurückschleusen könnten, heißt es unter Steuerfahndern. Das gewählte Verfahren hatte für die Kunden einen weiteren Vorteil: Nach zwölf Jahren bestehen keine strafrechtlichen Ermittlungsmöglichkeiten, die Herkunft des zur Beitragseinzahlung aufgewendeten Kapitalstamms zu überprüfen. Wie die Allianz Leben betont, beziehen sich die Ermittlungen „ausschließlich auf Kunden und nicht auf das Unternehmen, Vorstände, einzelne Mitarbeiter oder Vermittler.“ Das habe die Steuerfahndung heute noch einmal bestätigt, heißt es. Dennoch wird in Ermittlungskreisen nach Informationen des Handelsblatts vermutet, dass derartige Abläufe nicht gänzlich an den Managern vorbeigelaufen sein können. Mit den Ermittlungen ist derzeit ausschließlich die Steuerfahndung beschäftigt. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wurde bisher nicht von den Steuerbehörden eingeschaltet. Mit Selbstanzeigen können sich betroffene Versicherte nur helfen, wenn ihre Daten noch nicht bei den Steuerfahndern vorliegen. Gegen die Versicherer selbst wird derzeit noch nicht ermittelt." HANDELSBLATT, 12. April 2005 http://www.handelsblatt.com/pshb?fn=tt&sfn=go&id=1019815 Anmerkung:Die häufige Verwendung des Begriffs "Geldwäsche" lässt besorgen, dass die Düsseldorfer Finanzverwaltung die Bedeutung der betroffenen Fälle etwas übertreibt. Geldwäsche liegt nur vor, wenn die Gelder aus bestimmten, im Gesetz genannten Straftaten stammen. Sofern der Verdacht sich aber darauf richtet, dass Kapitalvermögen in Lebensversicherungen angelegt werden soll, geht es um die Vermeidung von steuerpflichtigen Zinseinnahmen, also gerade um das Gegenteil einer Steuerhinterziehung. Eine solche liegt dann allenfalls in Bezug auf relativ geringfügige Zinseinnahmen im Beitragsdepot vor, wenn diese nämlich vorsätzlich nicht erklärt wurden. Sofern durch die Anlage in der Depotlebensversicherung das Vermögen selbst und auch dessen Herkunft verschleiert werden soll, weil es aus unversteuerten Einkünften stammt, liegt darin ebenfalls keine Geldwäsche: Der Steuerpflichtige selbst kann schon tatbestandlich keine Geldwäsche begehen, das Kreditinstitut oder die Lebensversicherungsgesellschaft ebenfalls nicht, zumindest, solange das Geld nicht aus einer gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung stammt. Aber dieser Straftatbestand hat vor dem Bundesgerichtshof keinen Bestand, außerdem dürfte er in den jetzt vorliegenden Fällen noch gar nicht in Kraft getreten sein. In Wahrheit geht es also um ganz normale Ermittlungen der Steuerfahndungsstellen, die sich schwerpunktmäßig gar nicht auf die im Beitragsdepot erwirtschafteten Zinsen, sondern auf die Herkunft der Mittel richten werden. Die betroffenen Kunden der Lebensversicherungsgesellschaften sollten ernsthaft die Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit einer Selbstanzeige prüfen. Die Bewertung des HANDELSBLATTS ist fraglich: Durch die Ermittlungen der Steuerfahndung Düsseldorf bei den Lebensversicherungsgesellschaften und Banken dürfte die Selbstanzeige nicht gesperrt sein, denn die Straftaten können ohne konkreten Abgleich mit der Steuerakte des Kunden kaum entdeckt werden. Im Übrigen wird ein großer Teil der Fälle ohnehin kein Strafverfahren nach sich ziehen, sofern die Einzahlung in die Lebensversicherung nämlich in Zeiträumen stattgefunden hat, hinsichtlich derer schon Strafverfolgungsverjährung eingetreten ist.

12.04.2005, Dr. Bachmann

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