Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Selbstanzeigeregeln

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Finanzen hat einige Änderungen erfahren und wurde am 3. November 2014 von der Bundesregierung in den Bundestag eingebracht. Gestrichen wurde das Vorhaben, die Strafverfolgungsverjährung bei Steuerhinterziehung generell auf zehn Jahre auszudehnen. Vorgesehen sind derzeit folgende Änderungen:

  • Berichtigung aller unverjährten Straftaten einer Steuerart, aber mindestens der Steuerstraftaten der letzten zehn Kalenderjahre
  • Korrekturen bei den Sperrgründen
  • Korrekturen in Bezug auf Steueranmeldungen
  • Zahlung auch der Hinterziehungszinsen als Wirksamkeitsvoraussetzung
  • Erhöhung und Staffelung des Zuschlags gemäß § 398a AO auf 10 % bis 20 %
  • Zuschlag auch in (weiteren) schweren Fällen der Steuerhinterziehung
  • Steuerliche Anlaufhemmung für bestimmte nicht deklarierte ausländische Kapitalerträge

Über den Entwurf soll in den kommenden Wochen beraten und das Gesetz noch im Dezember mit Wirkung zum 1. Januar 2015 verabschiedet werden.

Bundesrats-Drucksache 431/14; Bundestags-Drucksache 18/3018

 

08.11.2014, Dr. Jochen Bachmann

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Finanzen hat einige Änderungen erfahren und wurde am 3. November 2014 von der Bundesregierung in den Bundestag eingebracht. Gestrichen wurde das Vorhaben, die Strafverfolgungsverjährung bei Steuerhinterziehung generell auf zehn Jahre auszudehnen. Vorgesehen sind derzeit folgende Änderungen:

  • Berichtigung aller unverjährten Straftaten einer Steuerart, aber mindestens der Steuerstraftaten der letzten zehn Kalenderjahre
  • Korrekturen bei den Sperrgründen
  • Korrekturen in Bezug auf Steueranmeldungen
  • Zahlung auch der Hinterziehungszinsen als Wirksamkeitsvoraussetzung
  • Erhöhung und Staffelung des Zuschlags gemäß § 398a AO auf 10 % bis 20 %
  • Zuschlag auch in (weiteren) schweren Fällen der Steuerhinterziehung
  • Steuerliche Anlaufhemmung für bestimmte nicht deklarierte ausländische Kapitalerträge

Über den Entwurf soll in den kommenden Wochen beraten und das Gesetz noch im Dezember mit Wirkung zum 1. Januar 2015 verabschiedet werden.

Bundesrats-Drucksache 431/14; Bundestags-Drucksache 18/3018

 

08.11.2014, Dr. Jochen Bachmann

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