BVerfG: Besteuerung von Spekulationsgewinnen ab 1999 verfassungsgemäß

Die Besteuerung von Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG in der Fassung ab 1999 ist verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht bestätigt damit die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 29.11.05 (IX R 49/04, BFH/NV 2006, 423).

Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, da der Bundesfinanzhof zutreffend davon ausgegangen sei, dass für den Veranlagungszeitraum 1999 ein strukturelles Vollzugsdefizit hinsichtlich der Besteuerung von privaten Wertpapiergeschäften gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht gegeben sei. Das Bundesverfassungsgericht teilt also die Ansicht des Bundesfinanzhofs im Beschluss vom 10.12.07, IX B 219/07 (siehe unsere Meldung vom 22.01.08).

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 10.01.08 – 2 BvR 294/06

 

22.02.2008, kastaun

Die Besteuerung von Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG in der Fassung ab 1999 ist verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht bestätigt damit die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 29.11.05 (IX R 49/04, BFH/NV 2006, 423).

Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, da der Bundesfinanzhof zutreffend davon ausgegangen sei, dass für den Veranlagungszeitraum 1999 ein strukturelles Vollzugsdefizit hinsichtlich der Besteuerung von privaten Wertpapiergeschäften gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht gegeben sei. Das Bundesverfassungsgericht teilt also die Ansicht des Bundesfinanzhofs im Beschluss vom 10.12.07, IX B 219/07 (siehe unsere Meldung vom 22.01.08).

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 10.01.08 – 2 BvR 294/06

 

22.02.2008, kastaun

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