Bundesregierung hält an Selbstanzeige fest

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnt die Bundesregierung die Abschaffung der Selbstanzeige ab. Änderungen werden aber offenbar erwogen. Der Wortlaut der Kleinen Anfrage – BT-Drucksache 17/1103 – und der Antwort:

Haltung der Bundesregierung zu Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung
und Steuerflucht

Frage:
Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung (§ 371 der Abgabenordnung – AO) im Allgemeinen und vor dem Hintergrund der aktuell gekauften und zum Kauf anstehenden Steuerdaten, und welche Änderungen plant die Bundesregierung auf diesem Gebiet?

Antwort der Bundesregierung:
Der Regelung des § 371 AO liegen fiskal- und kriminalpolitische Zielsetzungen zu Grunde: Aus fiskalpolitischer Sicht ist § 371 AO ein Instrument zur „Erschließung bisher verheimlichter Steuerquellen”. Dem an einer Steuerhinterziehung Beteiligten soll mit der in Aussicht gestellten Straffreiheit ein attraktiver Anreiz zur Berichtigung vormals unzutreffender oder unvollständiger Angaben gegeben werden, um im Interesse des Fiskus eine diesem bislang verborgene und ohne die Berichtigung möglicherweise auch künftig unentdeckt bleibende Steuerquelle zu erschließen. Daneben kommt in § 371 AO auch das strafrechtliche Prinzip zum Ausdruck, dass eine „tätige Reue“, mit der die Wirkungen einer Tat rückgängig gemacht werden, dem Täter zu Gute kommen soll. Änderungen in Bezug auf § 371 AO müssten daher sowohl auf die fiskalpolitischen als auch auf die kriminalpolitischen Belange abgestimmt werde

Deutscher Bundestag, Drucksache 17/1334 vom 06. 04. 2010

 

 

21.04.2010, Dr. Jochen Bachmann

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnt die Bundesregierung die Abschaffung der Selbstanzeige ab. Änderungen werden aber offenbar erwogen. Der Wortlaut der Kleinen Anfrage – BT-Drucksache 17/1103 – und der Antwort:

Haltung der Bundesregierung zu Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung
und Steuerflucht

Frage:
Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung (§ 371 der Abgabenordnung – AO) im Allgemeinen und vor dem Hintergrund der aktuell gekauften und zum Kauf anstehenden Steuerdaten, und welche Änderungen plant die Bundesregierung auf diesem Gebiet?

Antwort der Bundesregierung:
Der Regelung des § 371 AO liegen fiskal- und kriminalpolitische Zielsetzungen zu Grunde: Aus fiskalpolitischer Sicht ist § 371 AO ein Instrument zur „Erschließung bisher verheimlichter Steuerquellen”. Dem an einer Steuerhinterziehung Beteiligten soll mit der in Aussicht gestellten Straffreiheit ein attraktiver Anreiz zur Berichtigung vormals unzutreffender oder unvollständiger Angaben gegeben werden, um im Interesse des Fiskus eine diesem bislang verborgene und ohne die Berichtigung möglicherweise auch künftig unentdeckt bleibende Steuerquelle zu erschließen. Daneben kommt in § 371 AO auch das strafrechtliche Prinzip zum Ausdruck, dass eine „tätige Reue“, mit der die Wirkungen einer Tat rückgängig gemacht werden, dem Täter zu Gute kommen soll. Änderungen in Bezug auf § 371 AO müssten daher sowohl auf die fiskalpolitischen als auch auf die kriminalpolitischen Belange abgestimmt werde

Deutscher Bundestag, Drucksache 17/1334 vom 06. 04. 2010

 

 

21.04.2010, Dr. Jochen Bachmann

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