Bundesrat blockiert Viertes Finanzmarktförderungsgesetz

Das vom Deutschen Bundestag am 22. März verabschiedete Vierte Finanzmarktförderungsgesetz wird vorerst nicht in Kraft treten können (vgl. BT-Drucks. 14/8017). Der Bundesrat hat das Gesetzesvorhaben am 26. April an den Vermittlungsausschuss verwiesen. Im Zentrum der Kritik stehen dabei nicht die strafrechtlichen Änderungen zur Kurs- und Marktpreismanipulation, sondern verfahrensrechtliche Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung Wirtschaftsstrafrechtliche Nachrichten - Mai 2002 http://www.jura.uos.de/prof/achenbach/wstr/2002/wsna0502.htm Nachtrag: Das Gesetz wurde nach einigen Änderungen im Vermittlungsausschuss (u.a.: kein Kontenscreening) am 31. Mai 2002 durch den Bundesrat angenommen. In Kraft tritt damit u.a. eine Regelung, durch die die Finanzverwaltung verpflichtet wird, Geldwäscheverdachtsanzeigen zu erstatten, wenn sich entsprechende Verdachtsmomente aus dem Besteuerungs- oder einem Steuerstrafverfahren ergeben.

15.05.2002, Dr. Bachmann

Das vom Deutschen Bundestag am 22. März verabschiedete Vierte Finanzmarktförderungsgesetz wird vorerst nicht in Kraft treten können (vgl. BT-Drucks. 14/8017). Der Bundesrat hat das Gesetzesvorhaben am 26. April an den Vermittlungsausschuss verwiesen. Im Zentrum der Kritik stehen dabei nicht die strafrechtlichen Änderungen zur Kurs- und Marktpreismanipulation, sondern verfahrensrechtliche Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung Wirtschaftsstrafrechtliche Nachrichten - Mai 2002 http://www.jura.uos.de/prof/achenbach/wstr/2002/wsna0502.htm Nachtrag: Das Gesetz wurde nach einigen Änderungen im Vermittlungsausschuss (u.a.: kein Kontenscreening) am 31. Mai 2002 durch den Bundesrat angenommen. In Kraft tritt damit u.a. eine Regelung, durch die die Finanzverwaltung verpflichtet wird, Geldwäscheverdachtsanzeigen zu erstatten, wenn sich entsprechende Verdachtsmomente aus dem Besteuerungs- oder einem Steuerstrafverfahren ergeben.

15.05.2002, Dr. Bachmann

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