BMF: Vorsteuerabzug auch ohne Steuernummer

eit dem 1. Juli 2002 sind alle Unternehmer verpflichtet, ihre Steuernummer auf den Rechnungen anzugeben. Auf Gutschriften muss die Steuernummer des Empfängers angegeben werden. Der Bundesfinanzminister bestätigt aber den Wortlaut des Umsatzsteuergesetzes, wonach die Angabe der Steuernummer auf der Rechnung nicht Tatbestandsvoraussetzung für den Vorsteuerabzug ist. Das gilt auch für Gutschriften. BMF-Schreiben vom 28.06.02 IV B 7 – S 7280 – 151/02 Der Betrieb 2002, Seite 1409

12.07.2002, Dr. Bachmann

eit dem 1. Juli 2002 sind alle Unternehmer verpflichtet, ihre Steuernummer auf den Rechnungen anzugeben. Auf Gutschriften muss die Steuernummer des Empfängers angegeben werden. Der Bundesfinanzminister bestätigt aber den Wortlaut des Umsatzsteuergesetzes, wonach die Angabe der Steuernummer auf der Rechnung nicht Tatbestandsvoraussetzung für den Vorsteuerabzug ist. Das gilt auch für Gutschriften. BMF-Schreiben vom 28.06.02 IV B 7 – S 7280 – 151/02 Der Betrieb 2002, Seite 1409

12.07.2002, Dr. Bachmann

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