BFH zur Abgrenzung Lieferung und Restaurationsleistung - Steuerermäßigte Abgabe von standardisiert zubereiteten Speisen an einem Imbissstand
22.09.2011
Die Abgabe von Würsten, Pommes frites und ähnlichen standardisiert zubereiteten Speisen an einem nur mit behelfsmäßigen Verzehrvorrichtungen ausgestatteten Imbissstand ist eine einheitliche Leistung, die als Lieferung dem ermäßigten Steuersatz unterliegt.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 8.6.2011, XI R 37/08
22.09.2011, Dr. Jochen Bachmann