BFH: Vorsteuerabzug auch bei zu niedrig ausgewiesenem Steuerbetrag

Leitsätze

3. Wird der Steuerbetrag für eine steuerpflichtige Leistung zu niedrig ausgewiesen, ist der ausgewiesene Betrag als Vorsteuer abzugsfähig.

Aus den Gründen

Bei der gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer handelt es sich auch um eine gesetzlich geschuldete Steuer... Denn auch eine zu niedrig ausgewiesene Umsatzsteuer ist eine gesetzlich geschuldete Steuer und --sofern die übrigen Voraussetzungen vorliegen-- als Vorsteuer abziehbar (Wagner in Sölch/Ringleb, UStG, § 15 Rz 360; Forgách in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG, § 15 Rz 204; Stadie in Rau/Dürrwächter, UStG, § 14 Anm. 53; Bosche in Birkenfeld/Wäger, Umsatzsteuer-Handbuch, § 140 Rz 53).

Bundesfinanzhof, Urteil vom 28.8.2014, V R 49/13

www.bundesfinanzhof.de

 

27.11.2014, Dr. Jochen Bachmann

Leitsätze

3. Wird der Steuerbetrag für eine steuerpflichtige Leistung zu niedrig ausgewiesen, ist der ausgewiesene Betrag als Vorsteuer abzugsfähig.

Aus den Gründen

Bei der gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer handelt es sich auch um eine gesetzlich geschuldete Steuer... Denn auch eine zu niedrig ausgewiesene Umsatzsteuer ist eine gesetzlich geschuldete Steuer und --sofern die übrigen Voraussetzungen vorliegen-- als Vorsteuer abziehbar (Wagner in Sölch/Ringleb, UStG, § 15 Rz 360; Forgách in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG, § 15 Rz 204; Stadie in Rau/Dürrwächter, UStG, § 14 Anm. 53; Bosche in Birkenfeld/Wäger, Umsatzsteuer-Handbuch, § 140 Rz 53).

Bundesfinanzhof, Urteil vom 28.8.2014, V R 49/13

www.bundesfinanzhof.de

 

27.11.2014, Dr. Jochen Bachmann

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