BFH: Vorlagebeschluss zum Zeitpunkt des Vorsteuerabzuges

Der Bundesfinanzhof hat über eine Revision gegen ein Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts zu entscheiden, in dem es um den Zeitpunkt der Berechtigung zum Vorsteuerabzug geht. Bedeutsam ist dies vor allem, wenn Rechnungen – beispielweise anlässlich einer Außenprüfung – aufgrund formaler Mängel korrigiert werden. Die Finanzverwaltung vertritt die Auffassung, der Vorsteuerabzug sei erst bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung zulässig. Das Niedersächsische Finanzgericht ist dem entgegengetreten (EFG 2001, 601, unsere Meldung vom 4. Februar 2002). Der Bundesfinanzhof legt die folgende Rechtsfrage dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vor: "Kann der Steuerpflichtige das Recht auf Vorsteuerabzug nur mit Wirkung für das Kalenderjahr ausüben, in dem er gemäß Art. 18 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG die Rechnung besitzt oder gilt die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug stets für das Kalenderjahr (auch rückwirkend), in dem das Recht auf Vorsteuerabzug gemäß Art. 17 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG entsteht?" Bundesfinanzhof, Beschluss vom 21. März 2002 V R 33/01

15.05.2002, Dr. Bachmann

Der Bundesfinanzhof hat über eine Revision gegen ein Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts zu entscheiden, in dem es um den Zeitpunkt der Berechtigung zum Vorsteuerabzug geht. Bedeutsam ist dies vor allem, wenn Rechnungen – beispielweise anlässlich einer Außenprüfung – aufgrund formaler Mängel korrigiert werden. Die Finanzverwaltung vertritt die Auffassung, der Vorsteuerabzug sei erst bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung zulässig. Das Niedersächsische Finanzgericht ist dem entgegengetreten (EFG 2001, 601, unsere Meldung vom 4. Februar 2002). Der Bundesfinanzhof legt die folgende Rechtsfrage dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vor: "Kann der Steuerpflichtige das Recht auf Vorsteuerabzug nur mit Wirkung für das Kalenderjahr ausüben, in dem er gemäß Art. 18 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG die Rechnung besitzt oder gilt die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug stets für das Kalenderjahr (auch rückwirkend), in dem das Recht auf Vorsteuerabzug gemäß Art. 17 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG entsteht?" Bundesfinanzhof, Beschluss vom 21. März 2002 V R 33/01

15.05.2002, Dr. Bachmann

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