BFH: Kein unberechtigter Umsatzsteuerausweis durch bloßes Überlassen eines leeren Briefbogens

Wer einem Dritten einen leeren Briefbogen überlässt, weist keine Umsatzsteuer unberechtigt aus, wenn der Dritte auf dem Briefbogen später eine Rechnung erstellt und dieses Ausfüllen dem Überlassenden auch nicht zurechenbar ist. Bundesfinanzhof, Urteil vom 30.03.06 - V R 46/03 DStR 2006, 1085

22.06.2006, Dr. Bachmann

Wer einem Dritten einen leeren Briefbogen überlässt, weist keine Umsatzsteuer unberechtigt aus, wenn der Dritte auf dem Briefbogen später eine Rechnung erstellt und dieses Ausfüllen dem Überlassenden auch nicht zurechenbar ist. Bundesfinanzhof, Urteil vom 30.03.06 - V R 46/03 DStR 2006, 1085

22.06.2006, Dr. Bachmann

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