BFH: Inanspruchnahme des Betriebsvermögensfreibetrages für Schenkung kann noch durch den Erben erklä

Eine über lange Zeit streitige Frage wurde vom Bundesfinanzhof entschieden: Kann der Erbe nachträglich für den Erblasser erklären, dass für eine Schenkung des Erblassers noch der Betriebsvermögensfreibetrag in Anspruch genommen werden soll? Der Bundesfinanzhof hat die Frage bejaht. Die Leitsätze lauten: 1. Hat der Schenker die Erklärung nach § 13 Abs. 2 a Satz 1 Nr. 2 ErbStG in der bis Ende 1995 geltenden Fassung (ErbStG 1974 a.F.), dass der Freibetrag für eine Schenkung in Anspruch genommen wird, zu seinen Lebzeiten nicht abgegeben, kann diese nach dem Tode des Schenkers von seinen Gesamtrechtsnachfolgern abgegeben werden. 2. Die Übertragung lediglich von Sonderbetriebsvermögen ohne den Mitunternehmeranteil, zu dem es gehört, stellt keinen Übergang von Betriebsvermögen im Wege vorweggenommener Erbfolge i.S. von § 13 Abs. 2 a Satz 1 Nr. 2 ErbStG 1974 a.F. dar. Bundesfinanzhof, Urteil vom 20. März 2002 II R 53/99

23.05.2002, Dr. Bachmann

Eine über lange Zeit streitige Frage wurde vom Bundesfinanzhof entschieden: Kann der Erbe nachträglich für den Erblasser erklären, dass für eine Schenkung des Erblassers noch der Betriebsvermögensfreibetrag in Anspruch genommen werden soll? Der Bundesfinanzhof hat die Frage bejaht. Die Leitsätze lauten: 1. Hat der Schenker die Erklärung nach § 13 Abs. 2 a Satz 1 Nr. 2 ErbStG in der bis Ende 1995 geltenden Fassung (ErbStG 1974 a.F.), dass der Freibetrag für eine Schenkung in Anspruch genommen wird, zu seinen Lebzeiten nicht abgegeben, kann diese nach dem Tode des Schenkers von seinen Gesamtrechtsnachfolgern abgegeben werden. 2. Die Übertragung lediglich von Sonderbetriebsvermögen ohne den Mitunternehmeranteil, zu dem es gehört, stellt keinen Übergang von Betriebsvermögen im Wege vorweggenommener Erbfolge i.S. von § 13 Abs. 2 a Satz 1 Nr. 2 ErbStG 1974 a.F. dar. Bundesfinanzhof, Urteil vom 20. März 2002 II R 53/99

23.05.2002, Dr. Bachmann

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