BFH: Besteuerung von Spekulationsgewinnen ab 1999 verfassungsgemäß

Die Besteuerung von Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG in der Fassung ab 1999 ist verfassungsgemäß. Bundesfinanzhof, Urteil vom 29. November 2005 IX R 49/04 Nun muss das BVerfG im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde entscheiden, ob die Versteuerung privater Wertpapierveräußerungsgeschäfte im Jahr 1999 verfassungsgemäß ist. Es hat sich unter anderem mit der Frage des normativen Defizits bei der Erhebung (sog. Vollzugsdefizit) nach Einführung des sog. Kontenabrufverfahrens zu befassen. Az. des BVerfG: 2 BvR 294/06

12.01.2006, Dr. Bachmann

Die Besteuerung von Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG in der Fassung ab 1999 ist verfassungsgemäß. Bundesfinanzhof, Urteil vom 29. November 2005 IX R 49/04 Nun muss das BVerfG im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde entscheiden, ob die Versteuerung privater Wertpapierveräußerungsgeschäfte im Jahr 1999 verfassungsgemäß ist. Es hat sich unter anderem mit der Frage des normativen Defizits bei der Erhebung (sog. Vollzugsdefizit) nach Einführung des sog. Kontenabrufverfahrens zu befassen. Az. des BVerfG: 2 BvR 294/06

12.01.2006, Dr. Bachmann

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