Wir befassen uns mit allen Fragen und Problemen rund um die Besteuerung der Sportvereine, Sportverbände und Sportkapitalgesellschaften.

Sportvereine, Sportverbände und Sportkapitalgesellschaften sind grundsätzlich körperschaftsteuerpflichtig. Wird ein Sportverband in einer anderen Rechtsform betrieben, gelten die Besteuerungsregeln für diese Rechtsform.

Unter den Voraussetzungen des § 5 KStG und § 3 GewStG können Sportvereine und Sportverbände von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit sein. In der Praxis ist insbesondere  die Befreiung der Gemeinnützigkeit (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG) bedeutsam. Ein eigenes Steuerprivileg des Sports existiert nicht. Die Gemeinnützigkeit eines Sportvereins entsteht allerdings nicht qua Rechtsform, sondern es müssen - wie bei allen anderen Körperschaften auch - die Voraussetzungen der §§ 51 ff. AO erfüllt sein.

  • 52 Abs. 2 Nr. 21 AO führt die Förderung des Sports als gemeinnützigen Zweck auf. Wichtig ist, dass die Förderung des bezahlten Sports kein gemeinnütziger Zweck ist, da hierdurch eigenwirtschaftliche Zwecke der bezahlten Sportler gefördert werden. Allerdings ist unter bestimmten Voraussetzungen die Förderung des bezahlten Sports unschädlich für die Gemeinnützigkeit eines Sportvereins. Wenn sich demnach ein Sportverein auch im Bereich des Profisports betätigt, führt dies nicht gleich zum Verlust der Gemeinnützigkeit.

Wir beraten und vertreten Sportvereine, Sportverbände, Sportkapitalgesellschaften sowie Vereinsvorstände, Geschäftsführer und alle weiteren Mitarbeiter in sämtlichen steuerlichen  und (steuer-)strafrechtlichen Auseinandersetzungen.

Zu unserer Schwerpunktberatung zählen neben den - auch steuerstrafrechtlichen - Dauer-Brennpunkten Umsatzsteuer und Lohnsteuer die Themen

  • Vermeidung von Haftungsrisiken für Vorstände, Geschäftsführer und Steuerberater;
  • Vermeidung strafrechtlicher Risiken;
  • Sponsoring, Spenden und Hospitality sowie
  • wirtschaftliche Geschäftsbetriebe und Zweckbetriebe.

Insbesondere bei der Lohn- und Umsatzsteuer werden Sportvereine und Vereinsvorstände regelmäßig mit existenzgefährdenden Nachforderungen konfrontiert.

 

Sprechen Sie mit uns

Behalten Sie Ihre Fragen nicht für sich

Bremen

Hauptsitz
Wachtstraße 24, 28195 Bremen

Köln

Zweigstelle
Im Klapperhof 3-5, 50670 Köln

Hamburg

Zweigstelle
Holzdamm 18, 20099 Hamburg