Vordruck zur Steueramnestie
20.10.2003
Das Bundesfinanzministerium hat einen ersten Entwurf für den Vordruck vorgelegt, der für die Abgabe einer strafbefreienden Erklärung benutzt werden soll. Wer erwartet, dem Entwurf auch eine Anleitung entnehmen zu können, welche Beträge einzusetzen sind, wird allerdings enttäuscht. http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage19213/Fragen-und-Antworten-zum-Entwurf-eines-Gesetzes-zur-Foerderung-der-Steuerehrlichkeit.pdf
20.10.2003, Dr. Bachmann