VG München: Keine Berufsunwürdigkeit des Arztes trotz Abrechnungsbetruges
1. Ein Fehlverhalten im Rahmen der vertragsärztlichen Abrechnung betrifft nicht den Kernbereich der ärztlichen Tätigkeit.
2. Im Approbationswiderrufsverfahren fordert die in Art. 12 GG geschützte Berufsfreiheit eine Abwägung der Schwere des Vorwurfs gegen den Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
VG München, Urteil vom 28.02.2012 - M 16 K 11.5836, BeckRS 2012, 52150
08.11.2012, Dr. Jochen Bachmann
1. Ein Fehlverhalten im Rahmen der vertragsärztlichen Abrechnung betrifft nicht den Kernbereich der ärztlichen Tätigkeit.
2. Im Approbationswiderrufsverfahren fordert die in Art. 12 GG geschützte Berufsfreiheit eine Abwägung der Schwere des Vorwurfs gegen den Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
VG München, Urteil vom 28.02.2012 - M 16 K 11.5836, BeckRS 2012, 52150
08.11.2012, Dr. Jochen Bachmann