Steueramnestie in Kraft

Die Steueramnestie ist am 1. Januar 2004 in Kraft getreten. Der Bundesfinanzminister hält den erforderlichen Vordruck unterwww.bundesfinanzministerium.de bereit. Bei der Abgabe der strafbefreienden Erklärung sind die Änderungen gegenüber dem Entwurf zu beachten (s. unsere Meldungen vom 18.12.2003); insbesondere sind konkrete Angaben zu den betreffenden „Lebenssachverhalten“ erforderlich.

02.01.2004, Dr. Bachmann

Die Steueramnestie ist am 1. Januar 2004 in Kraft getreten. Der Bundesfinanzminister hält den erforderlichen Vordruck unterwww.bundesfinanzministerium.de bereit. Bei der Abgabe der strafbefreienden Erklärung sind die Änderungen gegenüber dem Entwurf zu beachten (s. unsere Meldungen vom 18.12.2003); insbesondere sind konkrete Angaben zu den betreffenden „Lebenssachverhalten“ erforderlich.

02.01.2004, Dr. Bachmann

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