Steueramnestie bringt 2004 mehr als 900 Millionen Euro

Kurz vor Jahresende haben viele Steuerpflichtige noch eine strafbefreiende Erklärung abgegeben. Insgesamt hat die Steueramnestie dem Fiskus im Jahr 2004 mehr als 900 Mio. Euro an zusätzlichen Steuereinnahmen in die Kasse gespült. "Das ergibt sich aus einer Umfrage der FTD bei allen Bundesländern. Außer Bremen hatten alle Länder bereits die Zahlen für Dezember und damit für das gesamte Jahr 2004. Mit den 903 Mio. Euro (ohne die Dezember-Zahl aus Bremen) wurde die Prognose der Steuerschätzer aus dem November 2004 übertroffen, die sich auf 800 Mio. Euro belaufen hatte. Ursprünglich hatte Bundesfinanzminister Hans Eichel mit einer Steuernachzahlung von 5 Mrd. Euro gerechnet, bevor er seine Erwartungen unter dem Druck der realen Zahlen auf 1 Mrd. Euro reduzierte. Nacherklärte Beträge wurden bis 31. Dezember 2004 mit einem Vorzugssteuersatz von 25 Prozent belastet. Bis 31. März 2005 gilt ein Satz von 35 Prozent. Anfangs hatten Eichel und Bundeskanzler Gerhard Schröder damit gerechnet, dass reuige Steuersünder 20 Mrd. Euro nacherklären würden. Bei einem Steuersatz von 25 Prozent hätten sich daraus 5 Mrd. Euro für die Kassenwarte von Bund, Ländern und Gemeinden ergeben. So viel Geld kam nicht annähernd herein. Anstieg zum Jahresende Wie von den meisten Experten erwartet, ist das Aufkommen aus der Amnestie im Dezember enorm angestiegen. Bis Ende November hatte es lediglich 556 Mio. Euro betragen. In Baden-Württemberg wurden im Dezember 49 Mio. Euro von insgesamt 140 Mio. Euro für 2004 eingenommen. In Bayern entfielen 71 Mio. Euro der insgesamt 186 Mio. Euro auf den letzten Monat des Jahres. Niedersachsen nahm 20 Mio. Euro der insgesamt 57 Mio. Euro im Dezember ein. In Schleswig-Holstein war es sogar gut die Hälfte des Gesamtbetrages von 31,5 Mio. Euro. In den neuen Ländern lagen die Einnahmen für das gesamte Jahr 2004 lediglich zwischen 1,1 Mio. Euro (Mecklenburg-Vorpommern) und 2,2 Mio. Euro (Sachsen). Offenbar hatten die Ostdeutschen seit dem Mauerfall weniger Zeit und Vermögen, um auch nur annähernd so hohe Schwarzgeldbestände aufzubauen wie die Westdeutschen. Der Zusammenhang zwischen nacherklärtem Geld und Vermögen pro Kopf zeigt sich auch beim Vergleich zwischen den Stadtstaaten: In Hamburg belaufen sich die zusätzlichen Steuereinnahmen für 2004 auf 51 Mio. Euro. Berlin kommt mit einer doppelt so hohen Bevölkerungszahl nur auf 40 Mio. Euro. Das wesentlich kleinere Bremen meldete allein bis Ende November 17,8 Mio. Euro - noch ohne den Dezember-Boom. In Bremen gab es einige sehr große Amnestiefälle, hieß es unter Steuerberatern. Nur selten Extreme Im kleinsten Flächenstaat Saarland gibt es dagegen weniger vermögende Steuerhinterzieher. Bei einer Bevölkerung von rund einer Million Menschen kamen im ganzen Jahr 7,7 Mio. Euro zusammen - pro Kopf wesentlich weniger als in Bremen. In der Statistik unterscheiden die Finanzministerien stets zwischen Soll- und Istbeträgen. Die Sollbeträge sind über ganz Deutschland gerechnet im Schnitt rund fünf Prozent höher als die oben genannten Istbeträge. Die Sollbeträge sind die Zahlen, die der reuige Hinterzieher und sein Steuerberater in der so genannten strafbefreienden Erklärung angegeben haben. Diese Angaben werden von der Finanzverwaltung - so weit es möglich ist - noch auf ihre Plausibilität geprüft. Dadurch kann es zu Differenzen kommen. Es ist allerdings nicht so, dass sich die Neu-Steuerzahler stets zu ihren Gunsten verrechnen. So wird aus einem Finanzministerium berichtet, dass ein Mann 2 Mio. Euro nachzahlen wollte. Nach einer Überprüfung durch das Finanzamt kam ein Betrag von lediglich 1000 Euro heraus. Derartige Extremfälle sind aber selten - zumal sich die meisten Betroffenen einen Steueranwalt oder -berater nehmen. Fast alle Berater hatten ihren Mandanten geraten, von der Amnestie Gebrauch zu machen. Der Kölner Steueranwalt Rolf Schwedhelm rechnet sogar damit, dass Berater, die dazu nicht geraten haben, später mit Regressforderungen ihrer Mandanten konfrontiert werden könnten. Das schleswig-holsteinische Finanzministerium will jetzt einen Appell starten, die Amnestie noch bis 31. März zu nutzen. Danach gelten wieder die üblichen Regeln für eine Selbstanzeige - und die sind im Normalfall ungünstiger." Financial Times Deutschland vom 5.1.2005

05.01.2005, Dr. Bachmann

Kurz vor Jahresende haben viele Steuerpflichtige noch eine strafbefreiende Erklärung abgegeben. Insgesamt hat die Steueramnestie dem Fiskus im Jahr 2004 mehr als 900 Mio. Euro an zusätzlichen Steuereinnahmen in die Kasse gespült. "Das ergibt sich aus einer Umfrage der FTD bei allen Bundesländern. Außer Bremen hatten alle Länder bereits die Zahlen für Dezember und damit für das gesamte Jahr 2004. Mit den 903 Mio. Euro (ohne die Dezember-Zahl aus Bremen) wurde die Prognose der Steuerschätzer aus dem November 2004 übertroffen, die sich auf 800 Mio. Euro belaufen hatte. Ursprünglich hatte Bundesfinanzminister Hans Eichel mit einer Steuernachzahlung von 5 Mrd. Euro gerechnet, bevor er seine Erwartungen unter dem Druck der realen Zahlen auf 1 Mrd. Euro reduzierte. Nacherklärte Beträge wurden bis 31. Dezember 2004 mit einem Vorzugssteuersatz von 25 Prozent belastet. Bis 31. März 2005 gilt ein Satz von 35 Prozent. Anfangs hatten Eichel und Bundeskanzler Gerhard Schröder damit gerechnet, dass reuige Steuersünder 20 Mrd. Euro nacherklären würden. Bei einem Steuersatz von 25 Prozent hätten sich daraus 5 Mrd. Euro für die Kassenwarte von Bund, Ländern und Gemeinden ergeben. So viel Geld kam nicht annähernd herein. Anstieg zum Jahresende Wie von den meisten Experten erwartet, ist das Aufkommen aus der Amnestie im Dezember enorm angestiegen. Bis Ende November hatte es lediglich 556 Mio. Euro betragen. In Baden-Württemberg wurden im Dezember 49 Mio. Euro von insgesamt 140 Mio. Euro für 2004 eingenommen. In Bayern entfielen 71 Mio. Euro der insgesamt 186 Mio. Euro auf den letzten Monat des Jahres. Niedersachsen nahm 20 Mio. Euro der insgesamt 57 Mio. Euro im Dezember ein. In Schleswig-Holstein war es sogar gut die Hälfte des Gesamtbetrages von 31,5 Mio. Euro. In den neuen Ländern lagen die Einnahmen für das gesamte Jahr 2004 lediglich zwischen 1,1 Mio. Euro (Mecklenburg-Vorpommern) und 2,2 Mio. Euro (Sachsen). Offenbar hatten die Ostdeutschen seit dem Mauerfall weniger Zeit und Vermögen, um auch nur annähernd so hohe Schwarzgeldbestände aufzubauen wie die Westdeutschen. Der Zusammenhang zwischen nacherklärtem Geld und Vermögen pro Kopf zeigt sich auch beim Vergleich zwischen den Stadtstaaten: In Hamburg belaufen sich die zusätzlichen Steuereinnahmen für 2004 auf 51 Mio. Euro. Berlin kommt mit einer doppelt so hohen Bevölkerungszahl nur auf 40 Mio. Euro. Das wesentlich kleinere Bremen meldete allein bis Ende November 17,8 Mio. Euro - noch ohne den Dezember-Boom. In Bremen gab es einige sehr große Amnestiefälle, hieß es unter Steuerberatern. Nur selten Extreme Im kleinsten Flächenstaat Saarland gibt es dagegen weniger vermögende Steuerhinterzieher. Bei einer Bevölkerung von rund einer Million Menschen kamen im ganzen Jahr 7,7 Mio. Euro zusammen - pro Kopf wesentlich weniger als in Bremen. In der Statistik unterscheiden die Finanzministerien stets zwischen Soll- und Istbeträgen. Die Sollbeträge sind über ganz Deutschland gerechnet im Schnitt rund fünf Prozent höher als die oben genannten Istbeträge. Die Sollbeträge sind die Zahlen, die der reuige Hinterzieher und sein Steuerberater in der so genannten strafbefreienden Erklärung angegeben haben. Diese Angaben werden von der Finanzverwaltung - so weit es möglich ist - noch auf ihre Plausibilität geprüft. Dadurch kann es zu Differenzen kommen. Es ist allerdings nicht so, dass sich die Neu-Steuerzahler stets zu ihren Gunsten verrechnen. So wird aus einem Finanzministerium berichtet, dass ein Mann 2 Mio. Euro nachzahlen wollte. Nach einer Überprüfung durch das Finanzamt kam ein Betrag von lediglich 1000 Euro heraus. Derartige Extremfälle sind aber selten - zumal sich die meisten Betroffenen einen Steueranwalt oder -berater nehmen. Fast alle Berater hatten ihren Mandanten geraten, von der Amnestie Gebrauch zu machen. Der Kölner Steueranwalt Rolf Schwedhelm rechnet sogar damit, dass Berater, die dazu nicht geraten haben, später mit Regressforderungen ihrer Mandanten konfrontiert werden könnten. Das schleswig-holsteinische Finanzministerium will jetzt einen Appell starten, die Amnestie noch bis 31. März zu nutzen. Danach gelten wieder die üblichen Regeln für eine Selbstanzeige - und die sind im Normalfall ungünstiger." Financial Times Deutschland vom 5.1.2005

05.01.2005, Dr. Bachmann

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