SPD-Fraktion fordert Abschaffung der Selbstanzeige

Die SPD-Fraktion hat am 20. April einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Selbstanzeige in den Bundestag eingebracht.

Zur Begründung wird ausgeführt, die Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte hätten gelehrt, dass die Regelungen des § 371 AO keinen Rückgang der Steuerhinterziehung bewirkt, sondern letztlich nur den Täter vor Bestrafung bewahrt habe.

Deutscher Bundestag, Drucksache 17/1411 vom 20.04.2010


Hierzu erlauben wir uns ausnahmsweise einen Kommentar:

Diese Begründung ist natürlich Unsinn. Einerseits hängt die Existenz (und Akzeptanz) von Steuerstraftaten in einer Gesellschaft nicht an dem Vorhandensein oder Fehlen der Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige. Vor allem aber bewirkt (fast) jede Selbstanzeige einen Rückgang der Steuerhinterziehung. Denn der Täter, der sein strafbares Verhalten aufdeckt, wird im Zweifel zukünftig steuerehrlich bleiben, zumindest in Bezug auf die aufgedeckten Sachverhalte.

Im Übrigen ist die Selbstanzeige ein Gebot der Fairness: Wer bei Strafe verpflichtet ist, steuerpflichtige Sachverhalte zu erklären, muss eine Möglichkeit haben, die Vergangenheit zu bereinigen. Denn niemand darf gezwungen werden, sich selbst der Strafverfolgung auszusetzen. Für die Steuerexperten der SPD: Wer die Selbstanzeige abschafft, muss wohl auch die Berichtigungspflicht des § 153 AO abschaffen. Herzlichen Glückwunsch!

Bevor die Abschaffung eines Instruments gefordert wird, das sich über mehr als einhundert Jahre bewährt hat, sollte man vielleicht einmal prüfen, wie viele Berichtigungserklärungen jährlich bei den Finanzämtern eingehen. Dem sollten Überlegungen nachfolgen, ob diese Berichtigungserklärungen auch dann noch zu erwarten sind, wenn der Steuerpflichtige damit rechnen muss, dass das Finanzamt ihm vorwirft, vorsätzlich falsche Angaben in der Steuererklärung gemacht zu haben. Was sollte ihn dann bewegen, Fehler zu korrigieren und freiwillig Steuern nachzuzahlen?

 

 

21.04.2010, Dr. Jochen Bachmann

Die SPD-Fraktion hat am 20. April einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Selbstanzeige in den Bundestag eingebracht.

Zur Begründung wird ausgeführt, die Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte hätten gelehrt, dass die Regelungen des § 371 AO keinen Rückgang der Steuerhinterziehung bewirkt, sondern letztlich nur den Täter vor Bestrafung bewahrt habe.

Deutscher Bundestag, Drucksache 17/1411 vom 20.04.2010


Hierzu erlauben wir uns ausnahmsweise einen Kommentar:

Diese Begründung ist natürlich Unsinn. Einerseits hängt die Existenz (und Akzeptanz) von Steuerstraftaten in einer Gesellschaft nicht an dem Vorhandensein oder Fehlen der Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige. Vor allem aber bewirkt (fast) jede Selbstanzeige einen Rückgang der Steuerhinterziehung. Denn der Täter, der sein strafbares Verhalten aufdeckt, wird im Zweifel zukünftig steuerehrlich bleiben, zumindest in Bezug auf die aufgedeckten Sachverhalte.

Im Übrigen ist die Selbstanzeige ein Gebot der Fairness: Wer bei Strafe verpflichtet ist, steuerpflichtige Sachverhalte zu erklären, muss eine Möglichkeit haben, die Vergangenheit zu bereinigen. Denn niemand darf gezwungen werden, sich selbst der Strafverfolgung auszusetzen. Für die Steuerexperten der SPD: Wer die Selbstanzeige abschafft, muss wohl auch die Berichtigungspflicht des § 153 AO abschaffen. Herzlichen Glückwunsch!

Bevor die Abschaffung eines Instruments gefordert wird, das sich über mehr als einhundert Jahre bewährt hat, sollte man vielleicht einmal prüfen, wie viele Berichtigungserklärungen jährlich bei den Finanzämtern eingehen. Dem sollten Überlegungen nachfolgen, ob diese Berichtigungserklärungen auch dann noch zu erwarten sind, wenn der Steuerpflichtige damit rechnen muss, dass das Finanzamt ihm vorwirft, vorsätzlich falsche Angaben in der Steuererklärung gemacht zu haben. Was sollte ihn dann bewegen, Fehler zu korrigieren und freiwillig Steuern nachzuzahlen?

 

 

21.04.2010, Dr. Jochen Bachmann

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