Schwarzgeldbekämpfungsgesetz in Kraft
03.05.2011
Das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz, mit dem die Wirksamkeit der sog. Teilselbstanzeige abgeschafft und weitere Einschränkungen der Selbstanzeigemöglichkeit eingeführt werden, wurde am 2. Mai im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt deshalb am heutigen 3. Mai 2011 in Kraft.
Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz)
BGBl. I Nr. 19 vom 02.05.2011, Seite 676
03.05.2011, Dr. Jochen Bachmann