Niedersächsisches FG zum Steuersatz beim Verkauf durch Imbisswagen

Der Verkauf von Speisen durch Imbisswagen unterliegt auch dann dem ermäßigten Steuersatz, wenn zwar Einrichtungen zum Verzehr an Ort und Stelle vorhanden sind und tatsächlich genutzt werden, die erbrachten Dienstleistungen aber der gesamten Leistung nicht das Gepräge geben.

Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 21.08.2008, Az.: 5 K 428/07
Rev. eingelegt, Az. des BFH: V R 35/08
 

 

27.03.2009, Dr. Jochen Bachmann

Der Verkauf von Speisen durch Imbisswagen unterliegt auch dann dem ermäßigten Steuersatz, wenn zwar Einrichtungen zum Verzehr an Ort und Stelle vorhanden sind und tatsächlich genutzt werden, die erbrachten Dienstleistungen aber der gesamten Leistung nicht das Gepräge geben.

Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 21.08.2008, Az.: 5 K 428/07
Rev. eingelegt, Az. des BFH: V R 35/08
 

 

27.03.2009, Dr. Jochen Bachmann

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