Niedersächsisches FG: Umsatzsteuerliche Verteilung der Gebäudeherstellungskosten auf 10 Jahre ist mi

Der 5. Senat des Niedersächsischen FG hat mit Urteil vom 28.10.2004 (Az.: 5 K 351/04) entschieden, dass eine umsatzsteuerliche Verteilung der Gebäudeherstellungskosten auf 10 Jahre nicht mit den Vorgaben der 6. EG-Richtlinie vereinbar ist. Entsprechend ertragsteuerlichen Grundsätzen (§ 7 Abs. 4 EStG) sei vielmehr eine Verteilung auf 50 Jahre vorzunehmen. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 28.10.04 5 K 351/04 Revision zugelassen

22.11.2004, Kastaun

Der 5. Senat des Niedersächsischen FG hat mit Urteil vom 28.10.2004 (Az.: 5 K 351/04) entschieden, dass eine umsatzsteuerliche Verteilung der Gebäudeherstellungskosten auf 10 Jahre nicht mit den Vorgaben der 6. EG-Richtlinie vereinbar ist. Entsprechend ertragsteuerlichen Grundsätzen (§ 7 Abs. 4 EStG) sei vielmehr eine Verteilung auf 50 Jahre vorzunehmen. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 28.10.04 5 K 351/04 Revision zugelassen

22.11.2004, Kastaun

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