Neues Selbstanzeigerecht kommt zum 1. Januar 2015

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2014 dem vom Bundestag bereits beschlossen "Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung" zugestimmt.

Damit tritt das Gesetz am 1. Januar 2015 in Kraft. Folgendes ändert sich:

  • Berichtigung aller unverjährten Straftaten einer Steuerart, aber mindestens der Steuerstraftaten der letzten zehn Kalenderjahre
  • Korrekturen bei den Sperrgründen
  • Korrekturen in Bezug auf Steueranmeldungen
  • Zahlung auch der Hinterziehungszinsen als Wirksamkeitsvoraussetzung
  • Erhöhung und Staffelung des Zuschlags gemäß § 398a AO auf 10 % bis 20 %
  • Zuschlag auch in (weiteren) schweren Fällen der Steuerhinterziehung
  • Steuerliche Anlaufhemmung für bestimmte nicht deklarierte ausländische Kapitalerträge

Erwartungsgemäß haben die teils übereinstimmenden kritischen Stellungnahmen der Sachverständigen gegenüber dem Rechtsausschuss des Bundestages keine Berücksichtigung mehr gefunden.

 

 

 

20.12.2014, Dr. Jochen Bachmann

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2014 dem vom Bundestag bereits beschlossen "Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung" zugestimmt.

Damit tritt das Gesetz am 1. Januar 2015 in Kraft. Folgendes ändert sich:

  • Berichtigung aller unverjährten Straftaten einer Steuerart, aber mindestens der Steuerstraftaten der letzten zehn Kalenderjahre
  • Korrekturen bei den Sperrgründen
  • Korrekturen in Bezug auf Steueranmeldungen
  • Zahlung auch der Hinterziehungszinsen als Wirksamkeitsvoraussetzung
  • Erhöhung und Staffelung des Zuschlags gemäß § 398a AO auf 10 % bis 20 %
  • Zuschlag auch in (weiteren) schweren Fällen der Steuerhinterziehung
  • Steuerliche Anlaufhemmung für bestimmte nicht deklarierte ausländische Kapitalerträge

Erwartungsgemäß haben die teils übereinstimmenden kritischen Stellungnahmen der Sachverständigen gegenüber dem Rechtsausschuss des Bundestages keine Berücksichtigung mehr gefunden.

 

 

 

20.12.2014, Dr. Jochen Bachmann

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