Merkblatt und BMF-Schreiben zur Bauabzugssteuer

Das Gesetz zur Eindämmung der illegalen Beschäftigung im Baugewerbe (v. 30.08.01, BGBl. I, Seite 2267) verpflichtet alle Unternehmer (auch Kleinunternehmer, auch private Vermieter) zum Steuerabzug, die ab dem 1. Januar 2002 Bauleistungen von in- oder ausländischen Unternehmen in Anspruch nehmen. Ein Steuerabzug darf nur unterbleiben, wenn der Auftragnehmer eine Freistellung vorweisen kann oder bestimmte Bagatellgrenzen nicht überschritten werden. Das Bundesministerium für Finanzen hat ein Merkblatt zur Einführung der Bauabzugssteuer veröffentlicht. Darin wird der Anwendungsbereich näher erläutert. Das Schreiben enthält ferner Hinweise für das Freistellungsverfahren. In einem Anhang befindet sich ein umfassender Katalog (aus der Baubetriebs-VO) zum Begriff der Bauleistung. Das Merkblatt kann unter der folgenden Adresse heruntergeladen werden: http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage7973/Merkblatt-zum-Steuerabzug-bei-Bauleistungen-nach-48-ff-EStG.pdf An die Finanzbehörden und das Fachpublikum wendet sich ein BMF-Schreiben vom 1. November 2001: http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage8132/BMF-Schreiben-vom-1.-November-2001.pdf

03.11.2001, Dr.

Das Gesetz zur Eindämmung der illegalen Beschäftigung im Baugewerbe (v. 30.08.01, BGBl. I, Seite 2267) verpflichtet alle Unternehmer (auch Kleinunternehmer, auch private Vermieter) zum Steuerabzug, die ab dem 1. Januar 2002 Bauleistungen von in- oder ausländischen Unternehmen in Anspruch nehmen. Ein Steuerabzug darf nur unterbleiben, wenn der Auftragnehmer eine Freistellung vorweisen kann oder bestimmte Bagatellgrenzen nicht überschritten werden. Das Bundesministerium für Finanzen hat ein Merkblatt zur Einführung der Bauabzugssteuer veröffentlicht. Darin wird der Anwendungsbereich näher erläutert. Das Schreiben enthält ferner Hinweise für das Freistellungsverfahren. In einem Anhang befindet sich ein umfassender Katalog (aus der Baubetriebs-VO) zum Begriff der Bauleistung. Das Merkblatt kann unter der folgenden Adresse heruntergeladen werden: http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage7973/Merkblatt-zum-Steuerabzug-bei-Bauleistungen-nach-48-ff-EStG.pdf An die Finanzbehörden und das Fachpublikum wendet sich ein BMF-Schreiben vom 1. November 2001: http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage8132/BMF-Schreiben-vom-1.-November-2001.pdf

03.11.2001, Dr.

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