Kontrollmitteilungen über spanische Immobilien

Schon seit einigen Jahren verbreiten sich Meldungen, wonach die allgemeine Praxis, in Immobilienkaufverträgen nicht den vollen Kaufpreis auszuweisen, nicht nur dem spanischen Fiskus ein Dorn im Auge ist, sondern die Aufdeckung von Schwarzgeschäften auch die deutschen Finanzämter interessiert. Denn es gilt als sicher, dass in den spanischen Feriengebieten deutsche Schwarzgelder in Millionenhöhe investiert sind. Die spanischen Finanzbehörden haben die Immobiliengeschäfte der vergangenen Jahre überprüft und sollen auf diese Weise auch Erkenntnisse über mehr als 400.000 deutsche Eigentümer gewonnen haben. Es ist offenbar nur noch eine Frage der Zeit, bis die Daten den deutschen Finanzbehörden übermittelt und hier ausgewertet werden.

Quelle: Capital 4/2001 v. 08.02.01

Das Verschweigen von spanischem Immobilienvermögen ist in Deutschland zunächst nur für die Vermögensteuer von Bedeutung, die bis 1996 zu bezahlen war. Das strafrechtliche Risiko ist insoweit relativ überschaubar. Interessanter für das deutsche Finanzamt ist aber natürlich die Herkunft des Kapitals. Stammt es aus unversteuerten Einnahmen, droht ein Strafverfahren wegen der Hinterziehung von Einkommen- und ggfs. auch Umsatz- und Gewerbesteuer (strafrechtliche Verjährungsfrist: 5 Jahre, i.d.R. ab Datum der Steuerbescheide). Außerdem sind die hinterzogenen Steuern natürlich nachzuzahlen (steuerliche Verjährungsfrist: 10 Jahre, i.d.R. ab Ende des Jahres, in dem die Steuererklärung eingereicht wurde). Wenn der Steuerpflichtige rechtzeitig von sich aus seine Steuererklärungen berichtigt und die Steuern nachzahlt, vermeidet er eine Bestrafung. Ob eine solche Selbstanzeige möglich und insbesondere finanzierbar ist, sollte frühzeitig mit einem im Steuerstrafrecht versierten Berater erörtert werden.

 

09.02.2001, Dr. Bachmann

Schon seit einigen Jahren verbreiten sich Meldungen, wonach die allgemeine Praxis, in Immobilienkaufverträgen nicht den vollen Kaufpreis auszuweisen, nicht nur dem spanischen Fiskus ein Dorn im Auge ist, sondern die Aufdeckung von Schwarzgeschäften auch die deutschen Finanzämter interessiert. Denn es gilt als sicher, dass in den spanischen Feriengebieten deutsche Schwarzgelder in Millionenhöhe investiert sind. Die spanischen Finanzbehörden haben die Immobiliengeschäfte der vergangenen Jahre überprüft und sollen auf diese Weise auch Erkenntnisse über mehr als 400.000 deutsche Eigentümer gewonnen haben. Es ist offenbar nur noch eine Frage der Zeit, bis die Daten den deutschen Finanzbehörden übermittelt und hier ausgewertet werden.

Quelle: Capital 4/2001 v. 08.02.01

Das Verschweigen von spanischem Immobilienvermögen ist in Deutschland zunächst nur für die Vermögensteuer von Bedeutung, die bis 1996 zu bezahlen war. Das strafrechtliche Risiko ist insoweit relativ überschaubar. Interessanter für das deutsche Finanzamt ist aber natürlich die Herkunft des Kapitals. Stammt es aus unversteuerten Einnahmen, droht ein Strafverfahren wegen der Hinterziehung von Einkommen- und ggfs. auch Umsatz- und Gewerbesteuer (strafrechtliche Verjährungsfrist: 5 Jahre, i.d.R. ab Datum der Steuerbescheide). Außerdem sind die hinterzogenen Steuern natürlich nachzuzahlen (steuerliche Verjährungsfrist: 10 Jahre, i.d.R. ab Ende des Jahres, in dem die Steuererklärung eingereicht wurde). Wenn der Steuerpflichtige rechtzeitig von sich aus seine Steuererklärungen berichtigt und die Steuern nachzahlt, vermeidet er eine Bestrafung. Ob eine solche Selbstanzeige möglich und insbesondere finanzierbar ist, sollte frühzeitig mit einem im Steuerstrafrecht versierten Berater erörtert werden.

 

09.02.2001, Dr. Bachmann

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