Koalitionsvertrag zur nachhaltigen Konsolidierung der Staatsfinanzen/Reformen im Steuerrecht

Die neue Bundesregierung hat die geplanten Änderungen im Steuerrecht im Koalitionsvertrag nur sehr grob umrissen. Es bleibt abzuwarten, wie die Einzelheiten dann im Ergebnis aussehen. Gleichwohl stellen wir den Text des Koalitionsvertrages vor. Auszüge aus dem Koalitionsvertrag vom 11.11.05Auszug S. 64-74 II. Staatsfinanzen nachhaltig konsolidieren – Steuersystem zukunftsorientiert reformieren Die Lage der Haushalte von Bund, Ländern, Kommunen und Sozialversicherungen hat sich seit Mitte der neunziger Jahre ständig verschlechtert. Die öffentlichen Haushalte befinden sich derzeit in einer außerordentlich ernsten Lage. Die laufenden Ausgaben liegen zum Teil dramatisch über den regelmäßig fließenden Einnahmen. Der daraus erwachsende Konsolidierungsbedarf ist enorm und kurzfristig nicht zu bewältigen. Deutschland braucht eine nationale Anstrengung auf allen Ebenen, um das gesamtwirtschaftliche Wachstum zu steigern und die strukturelle Unterdeckung der öffentlichen Haushalte durch gemeinschaftliche Konsolidierungsanstrengungen und Strukturreformen zu beseitigen. Jedes Hinausschieben der notwendigen Haushaltssanierung treibt den Konsolidierungsbedarf nur noch weiter in die Höhe. Die Sicherung der Tragfähigkeit und der Qualität der öffentlichen Finanzen ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Generationengerechtigkeit eine zentrale Herausforderung für die Finanz- und Haushaltspolitik. Haushaltspolitik kann nicht losgelöst von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung handeln. Die Erfahrungen in anderen Ländern haben jedoch gezeigt, dass eine durchgreifende Haushaltskonsolidierung einen Beitrag leistet, die Weichen wieder auf Wachstum zu stellen, weil sie das Vertrauen von Investoren und Konsumenten in die Kontinuität der künftigen Steuer-, Finanz- und Haushaltspolitik fördert. 1. Nachhaltige Haushaltskonsolidierung 1.1 Ausgangslage Das gesamtstaatliche Defizit liegt 2005 bei 4% des Bruttoinlandsprodukts. Die strukturelle Lücke zwischen laufenden Ausgaben und laufenden Einnahmen im Bundeshaushalt erfordert zur Einhaltung von Art. 115 GG und des Defizitkriteriums des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts eine Konsolidierung von jährlich 35 Mrd. Euro. Die Lage ist ernst, und der Konsolidierungsdruck ist hoch, wenn wir der nachfolgenden Generation tragfähige Staatsfinanzen übergeben wollen. Seit Jahrzehnten wird kontinuierlich die Illusion geschürt, der Staat könne immer neue und umfassendere Leistungswünsche befriedigen. Die Aufgaben- und Ausgabendynamik hat eine Verschuldungsspirale in Gang gesetzt, die durchbrochen werden muss. Deshalb machen wir in der Haushalts- und Finanzpolitik einen strukturellen Neuanfang.1.2 Konsolidierungsziele Angesichts der dramatischen Ausgangslage wird es - trotz mutiger Konsolidierungsschritte - im nächsten Jahr nicht möglich sein, die Regelgrenze des Art. 115 GG oder die Maastricht-Kriterien wieder einzuhalten, ohne zugleich die wirtschaftliche Erholung zu gefährden. Ab 2007 werden wir die folgenden Ziele erreichen: Die Verschuldungsgrenze des Art. 115 GG wird auch im Haushaltsvollzug wieder unterschritten. Die Regeln des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts werden eingehalten, die daraus erwachsenden Konsolidierungsfolgen für die Staatsfinanzen respektiert. Das bedeutet erstens die Einhaltung der 3-Prozent-Defizitgrenze des Paktes spätestens im Jahr 2007. Wir werden zweitens in den Folgejahren die Konsolidierung fortsetzen und erwarten auch von Ländern, Kommunen und Sozialversicherungen mittelfristig Anstrengungen mit dem Ziel eines ausgeglichenen Gesamtstaatshaushalts. Bund, Länder und Kommunen haben im Sinne einer gesamtstaatlichen Mitverantwortung für die ausufernde Staatsverschuldung die Pflicht, gemeinsam zur Wiedereinhaltung des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts einen Beitrag zu leisten. Die notwendigen Einspar- und Konsolidierungsanstrengungen für jede Ebene werden wir im Rahmen eines gesamtstaatlichen Pakts mit den Ländern vereinbaren. 1.3 Konsolidierungsgrundsätze Um die angestrebten Ziele zu verwirklichen, gehen wir für die gesamte Legislaturperiode von folgenden Konsolidierungsgrundsätzen aus: Unsere Haushaltspolitik wird konsequent sparsam sein. Daher werden wir nicht alles im gewohnten Umfang fortsetzen können. Alle Ausgaben stehen auf dem Prüfstand. Alle neuen finanzwirksamen Vorhaben und Belastungen bei Einnahmen und Ausgaben werden auf ihre Notwendigkeit und ihre Finanzierbarkeit hin überprüft und durch neue Prioritätensetzungen grundsätzlich im jeweiligen Politikbereich ausgeglichen. Alle Maßnahmen dieses Koalitionsvertrages stehen unter Finanzierungsvorbehalt. Es gilt der Grundsatz, dass auf der Basis zurückhaltend geschätzter gesamtwirtschaftlicher Eckwerte eine vorsichtige Einnahme- und Ausgabenplanung des Bundeshaushalts und der übrigen öffentlichen Kassen einschließlich der Sozialversicherungen vorgenommen wird. Bei der Haushaltskonsolidierung werden zunächst alle Einsparpotentiale auf der Ausgabenseite geprüft. Als weitere Schritte werden Einnahmeverbesserungen durch die Beseitigung von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten, den Abbau von Steuervergünstigungen und soweit erforderlich die Erhöhung von Steuern herangezogen. 1.4 Konsolidierungsmaßnahmen Die Förderung des Wirtschaftswachstums und die konsequente Konsolidierung der öffentlichen Haushalte gehören zusammen. Gerade die Wachstumsschwäche der vergangenen Jahre hat deutlich gemacht, welche finanziellen Probleme niedrige gesamtwirtschaftliche Zuwachsraten für die öffentlichen Haushalte und die sozialen Sicherungssysteme mit sich bringen. Umgekehrt tragen eine Stärkung des Wachstums und ein Abbau der Arbeitslosigkeit ganz wesentlich dazu bei, die Staatsverschuldung abzubauen und die sozialen Sicherungssysteme finanziell auf eine sichere Grundlage zu stellen. Zur Stärkung von Innovation, Investition, Wachstum und Beschäftigung sowie zur Stärkung des Verbrauchervertrauens werden wir in fünf zentralen Bereichen konkrete Impulse in einem Gesamtvolumen für die Legislaturperiode von rund 25 Mrd. Euro geben. Die Mehrausgaben werden etwa zur Hälfte über einen Zukunftsfonds finanziert, der sich aus der Mobilisierung bundeseigenen Vermögens speisen wird. Darüber hinaus werden wir zur Förderung der Beschäftigung die Lohnzusatzkosten dauerhaft unter 40% senken. Dazu werden wir den Arbeitslosenversicherungsbeitrag um zwei Prozentpunkte reduzieren. Wir werden besonders zukunftsträchtige Bereiche wie Bio- und Gentechnologie, Informations- und Kommunikationstechnik, Nanotechnologie und Mikrosystemtechnik, optische Technologien, Energietechnologie, Umwelt- und Raumfahrttechnik fördern in einem zusätzlichen Gesamtvolumen von 6 Mrd. Euro. Mit der Exzellenzinitiative zur Stärkung der Hochschulforschung sowie dem Pakt für Forschung und Innovation stärken wir die deutsche Forschung im internationalen Wettbewerb. Die Ausgaben für Forschung und Entwicklung sollen bis 2010 auf mindestens 3% des Bruttoinlandprodukts steigen. Hierfür sind erhebliche Anstrengungen von Bund, Ländern und Wirtschaft erforderlich. Auf dem Weg zu einer grundlegenden Unternehmensteuerreform werden wir zeitlich begrenzt bis zum 31. Dezember 2007 die Abschreibungsbedingungen entsprechend dem Stand vor dem Jahr 2000 verbessern, um schnell die Investitionstätigkeit zu beleben. Im Zusammenwirken mit anderen Akteuren werden wir mit einer erheblichen Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms wichtige Impulse für Bau und Handwerk geben und zugleich zur Klimaverbesserung beitragen. Zudem werden wir die Investitionszulage in den neuen Bundesländern fortführen. Dabei wird sie auf wachstumsrelevante und Arbeitsplatz schaffende Investitionen konzentriert. Die Ist-Besteuerung wird in den neuen Bundesländern über das Jahr 2006 hinaus fortgeführt. In den alten Bundesländern wird die Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung ab dem Jahr 2006 von 125.000 Euro auf 250.000 Euro verdoppelt. Die Maßnahmen zur Belebung der Wirtschaft haben ein Gesamtvolumen von 6,5 Mrd. Euro. Die Verkehrsinvestitionen werden deutlich erhöht und auf hohem Niveau verstetigt. Das Volumen steigt in der kommenden Legislaturperiode um 4,3 Mrd. Euro. Damit ist es möglich, das Verkehrsnetz in seiner Leistungsfähigkeit zu verbessern, weiterhin bedarfsgerecht auszubauen und zukunftsfähig zu gestalten. Auf diese Weise wird eine Grundlage dafür geschaffen, dass Deutschland seine Position als eine der führenden Industrienationen nachhaltig sichern und ausbauen kann. Deutschland braucht mehr Kinder. Das Wohl der Familien, ihrer Kinder und das Ziel, dass sich wieder mehr Menschen ihre Kinderwünsche erfüllen, ist deshalb das wichtigste gesellschaftliche Anliegen der nächsten Jahre. Deshalb werden wir ab 2007 mit dem Elterngeld eine einkommensabhängige Leistung für die Eltern neugeborener Kinder schaffen, das diese in einem Gesamtvolumen von 3 Mrd. Euro fördert. Für ein Jahr erhält ein Elternteil 67% des letzten Nettoeinkommens bis zu 1.800 Euro monatlich. Den Bedürfnissen gering verdienender Eltern wird durch eine Mindestleistung Rechnung getragen, die die soziale Ausgewogenheit gewährleistet. Das Elterngeld wird den Eltern im Zusammenspiel mit dem Ausbau der Kinderbetreuung die Erfüllung ihrer Kinderwünsche ermöglichen und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Lösung der drängenden gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Probleme leisten. Der private Haushalt wird zunehmend zu einem wichtigen Feld für neue Beschäftigungsmöglichkeiten. Deshalb werden wir bereits im nächsten Jahr haushaltnahe Dienstleistungen, private Aufwendungen für Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Haushalt und Kinderbetreuungskosten in einem Gesamtvolumen von 5 Mrd. Euro stärker als bislang steuerlich fördern. Damit werden die Anreize zur Schaffung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse erhöht. Von diesen beiden Maßnahmen werden nicht nur Familien, sondern auch Handwerk und Dienstleister in besonderer Weise profitieren. Nicht alles, was wünschenswert ist, wird der Staat zukünftig bereitstellen können. Dem Einzelnen wächst eine größere Eigenverantwortung zu. Diesen Übergang werden wir mit sozialem Augenmaß gestalten. Wir brauchen einen Neuanfang in der Haushaltspolitik, der das Vertrauen der Wirtschaft und der Bürgerinnen und Bürgern stärkt und damit das Wirtschaftswachstum fördert. Das notwendige Konsolidierungsvolumen von 35 Mrd. Euro bis 2007 wird im Wesentlichen durch ein Haushaltsbegleitgesetz sichergestellt. Das Haushaltbegleitgesetz wird parallel zu den Haushaltsberatungen zum Bundeshaushalt 2006 auf den Weg gebracht. Ziel ist es auch, Landes- und Kommunalhaushalte dort zu entlasten, wo sie durch bundesgesetzliche Regelungen (zum Beispiel Standards, Bürokratisierung etc.) belastet sind. Die Ausgaben des Bundes sind ganz überwiegend durch große gesetzliche Verpflichtungen bestimmt. Deshalb muss bei der Konsolidierung bei den Ausgaben und Einnahmen angesetzt werden. Dabei setzen wir folgende Schwerpunkte: Die öffentliche Verwaltung leistet den ihr möglichen Solidarbeitrag. Die Gesamtausgaben von 15 Mrd. Euro werden um 1 Mrd. Euro jährlich reduziert. Überfällig sind gezielte Einsparungen bei einzelnen Fördertatbeständen, die von rd. 1 Mrd. Euro im Jahr 2007 auf rd. 1,4 Mrd. Euro im Jahr 2009 aufwachsen. Hierzu stehen Korrekturen bei den Regionalisierungsmitteln, der Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Wirtschaftsförderung“ und im Bereich der Landwirtschaft an. Wir stehen zu der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige sowie zum Grundsatz des Förderns und Forderns. Die Grundsicherung für Arbeitssuchende erfordert jedoch Korrekturen. Deren Ausgaben sind in diesem Jahr aus dem Ruder gelaufen. Wir werden das Leistungsgefüge anpassen und damit im Jahr 2006 rd. 3 Mrd. Euro und in den nachfolgenden Jahren jeweils rd. 4 Mrd. Euro einsparen. Die Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt an die Gesetzliche Krankenversicherung werden schrittweise auf Null zurückgeführt. Zuweisungen an die Bundesagentur für Arbeit sind nicht vorgesehen. Die Dynamik der Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt an die Gesetzliche Rentenversicherung wird gestoppt. Mit dem Abbau von Steuervergünstigungen vereinfachen wir das Steuerrecht und verbreitern die Bemessungsgrundlage. Dies wird im Jahr 2007 zu einer Entlastung des Bundes in einer Größenordnung von 4 Mrd. Euro führen, die in den folgenden Jahren weiter aufwächst. Um dem beginnenden Aufschwung Zeit zur Entfaltung zu lassen, wird der Mehrwertsteuersatz erst in 2007 um drei Prozentpunkte auf 19% steigen. Davon steht dem Bund ein Prozentpunkt zur Senkung der Lohnzusatzkosten zu. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7% bleibt zur Wahrung der sozialen Balance unverändert. CDU, CSU und SPD vereinbaren, dass es im Rahmen der notwendigen Konsolidierungsbemühungen eine Erhöhung der privaten Einkommensteuer für besonders hohe Einkommen (über 250.000/500.000 Euro) ab dem 1.1.2007 geben soll. Damit steigt für Einkünfte über dieser Höhe der Steuersatz auf 45%. Nach Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform zum 1.1.2008 betrifft dieser Zuschlag nur die nichtgewerblichen Einkünfte. Für die Zeit vom 1.1.2007 bis dahin werden im geltenden Steuerrecht die gewerblichen Einkünfte durch ein Übergangsgesetz von dieser Regelung ausgenommen. Den Erfolg des Konsolidierungsprozesses werden wir an der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen messen, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Generationengerechtigkeit. Eine wesentliche Aufgabe der Politik in diesem Zusammenhang ist es, die Öffentlichkeit umfassend über die zukünftigen Belastungen durch die Alterung der Gesellschaft zu informieren und gleichzeitig politische Lösungswege aufzuzeigen. Das Bundesministerium der Finanzen wird daher aufgefordert, auch in der nächsten Legislaturperiode einen „Bericht über die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen“ vorzulegen. 2. Zukunftsorientierte Reformen im Steuerrecht Die Bundesregierung setzt ihre Reformen des Steuerrechts mit dem Ziel fort, das deutsche Steuerrecht zu vereinfachen und international wettbewerbsfähig zu gestalten. Angesichts des internationalen Wettbewerbsdrucks hat dabei die Reform des Unternehmensteuerrechts Priorität. Nur mit einer Weiterentwicklung der Unternehmensbesteuerung werden wir die Steuerbasis in Deutschland sichern, Investitionsanreize setzen und so neue Arbeitsplätze schaffen und das wirtschaftliche Wachstum insgesamt beleben. Daneben gilt es, das deutsche Steuerrecht durchgreifend zu modernisieren, die kommunalen Finanzen zu stabilisieren und verstärkt gegen Steuermissbrauch vorzugehen. Angesichts des bestehenden Konsolidierungsdrucks in allen öffentlichen Haushalten werden Nettoentlastungen kaum zu realisieren sein. Reform der Unternehmensbesteuerung Deutschland muss auch in Zukunft im internationalen Steuerwettbewerb bestehen können. Deshalb werden wir in dieser Legislaturperiode zum 1. Januar 2008 das Unternehmenssteuerrecht grundlegend fortentwickeln und international wettbewerbsfähige Steuersätze realisieren. Diese Reform muss neben den Körperschaften auch die Personenunternehmen erfassen, da deutsche Unternehmen zu mehr als 80% in dieser Rechtsform organisiert sind. Dabei werden uns insbesondere folgende Zielsetzungen leiten: Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und Europatauglichkeit, weitgehende Rechtsform- und Finanzierungsneutralität, Einschränkung von Gestaltungsmöglichkeiten, Verbesserung der Planungssicherheit für Unternehmen und öffentliche Haushalte, nachhaltige Sicherung der deutschen Steuerbasis. Wir werden eine Grundsatzentscheidung zwischen synthetischer und dualer Einkommensbesteuerung treffen. In dieser Legislaturperiode werden wir eine Neuregelung der Besteuerung von Kapitalerträgen und privaten Veräußerungsgewinnen realisieren. Wesentliches Element einer grundlegenden Unternehmenssteuerreform wird auch die steuerliche Gewinnermittlung sein. Die Arbeiten auf EU-Ebene zur Schaffung einer einheitlichen konsolidierten Bemessungsgrundlage werden wir aktiv mitgestalten, um ein modernes und wettbewerbsfähiges Bilanzsteuerrecht zu entwickeln. Auf europäischer Ebene werden wir verstärkte Regeln gegen unfairen Steuerwettbewerb fordern. Zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen werden wir die Regelung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Besteuerung) in den neuen Ländern über das Jahr 2006 hinaus verlängern und die Umsatzgrenze in den alten Ländern 2006 verdoppeln. Auf dem Weg zu einer grundlegenden Unternehmensteuerreform werden wir zeitlich begrenzt bis zum 31. Dezember 2007 die Abschreibungsbedingungen verbessern. Damit soll kurzfristig die Abwanderung der Steuerbasis gestoppt und Anreize für neue, insbesondere zukunftsträchtige, technologieintensive Investitionen gesetzt werden, die das wirtschaftliche Wachstum stimulieren. Solide Basis für Kommunalfinanzen Die Kommunalfinanzen müssen auch zukünftig auf einer soliden Basis stehen. Die Fortentwicklung der Gewerbesteuer ist im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Fortentwicklung der Unternehmensbesteuerung zu entscheiden. Unser Ziel ist eine wirtschaftskraftbezogene kommunale Unternehmensbesteuerung mit Hebesatzrecht, die administrativ handhabbar ist, den Kommunen insgesamt ein stetiges Aufkommen sichert, die interkommunale Gerechtigkeit wahrt und keine Verschiebung der Finanzierung zu Lasten der Arbeitnehmer vorsieht. Wir werden die Gewerbesteuer nur ersetzen, wenn für eine Alternative hinreichend genaue Kenntnisse über die Verteilungsfolgen vorliegen. Die Grundsteuer wird auf der Basis der Vorarbeiten von Bayern und Rheinland-Pfalz mit dem Ziel der Vereinfachung neu geregelt. Reform der Einkommensteuer – Priorität Steuervereinfachung Die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bleibt der beherrschende Grundsatz im deutschen Einkommensteuerrecht. Er sichert eine gleichmäßige und gerechte Besteuerung aller Bürger. Wir halten deshalb am linear-progressiven Einkommensteuertarif fest. Wir stimmen darin überein, das Einkommensteuerrecht zu vereinfachen, um mehr Transparenz, Effizienz und Gerechtigkeit zu erreichen. Mit der Steuervereinfachung leisten wir einen Beitrag, den Steuervollzug für Bürger, Unternehmen und Verwaltung spürbar zu erleichtern. Deshalb werden wir beginnend ab 1. Januar 2006 Ausnahmetatbestände reduzieren sowie durch Typisierungen und Pauschalierungen das Besteuerungsverfahren modernisieren und Bürokratie abbauen. Vor dem Hintergrund zunehmender Eigenverantwortung der Bürger streben wir an, dass Spendenrecht einfacher, übersichtlicher und praktikabler zu gestalten. Diese Maßnahmen müssen sozial ausgewogen realisiert werden. Die Steuerfreiheit der Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge bleibt erhalten. Die Sozialversicherungsfreiheit der Zuschläge wird bezogen auf einen Grundstundenlohn bis zu 25 Euro beschränkt. Zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung streben wir an, haushaltsnahe Dienstleistungen, private Aufwendungen für Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Haushalt und Kinderbetreuungskosten stärker als bislang steuerlich zu fördern. Wir werden den Abzug auf Arbeitskosten beschränken und damit erreichen, dass die Regelung noch zielgenauer der Förderung arbeitsintensiver Dienstleistungen und der Bekämpfung der Schwarzarbeit dient. Vorhandene Steuerquellen müssen besser ausgeschöpft und Besteuerungsrechte entschlossen durchgesetzt werden. Wir werden uns gemeinsam mit den Ländern um einen effektiveren und effizienteren Steuervollzug bemühen mit dem Ziel, Vollzugsabläufe im Interesse einer kosten- und ressourcenschonenden Ausschöpfung der vorhandenen Steuerquellen weiter zu optimieren. In Europa werden wir uns dafür einsetzen, dass bei der Besteuerung nach der EU- Zinsrichtlinie noch bestehende Lücken bei der Erfassung von Kapitalerträgen geschlossen werden. Der Bund wird zur Senkung des Steuererklärungs- und des Steuerveranlagungsaufwands mit den Ländern einen konsequenten Ausbau der elektronischen Datenübermittlung und der Datenverarbeitung realisieren. Bei Arbeitnehmern soll die Abgabe einer Steuererklärung gänzlich überflüssig werden (vorausgefüllte Steuererklärung). Wir streben begleitend zu der für das Jahr 2008 geplanten strukturellen Reform der Unternehmensbesteuerung eine Neuformulierung des Einkommensteuerrechts an. Zur gerechten Verteilung der Lohnsteuerbelastung zwischen den Ehegatten und besonders zum Abbau von Benachteiligungen von Frauen bei der (Wieder-) Aufnahme einer Erwerbstätigkeit werden wir das Steuersystem besser auf Flexibilisierungen in der Erwerbsbeteiligung ausrichten. Statt der bisherigen Steuerklassen werden wir ein Anteilssystem einführen, mit dem jeder Ehegatte künftig soviel Lohnsteuer zahlt, wie es seinem Anteil am gemeinsamen Bruttolohn entspricht. Das Anteilsverfahren verwirklicht neben seiner familien- und gleichstellungspolitischen Zielrichtung auch eine erhebliche Steuervereinfachung für verheiratete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für die die bisherige Wahl der Steuerklassen entfällt. Es passt sich in das neue elektronische Lohnsteuerverfahren ein. Auf Pflichtveranlagungen kann künftig verzichtet werden. Steuern werden früher als bisher vereinnahmt werden können. Durch Liquiditätsvorteile entsteht so bei den Steuereinnahmen ein positiver Effekt für den Haushalt. Eigenheimzulage Die Eigenheimzulage wird zum 1. Januar 2006 abgeschafft. Wohneigentum genießt bei den Bürgern eine besonders hohe Akzeptanz im Rahmen der privaten Altersvorsorge. Daher werden wir das selbst genutzte Wohneigentum zum 1. Januar 2007 besser in die geförderte Altersvorsorge integrieren. Die Diskriminierung gegenüber anderen Formen der Altersvorsorge wird im Interesse einer echten Wahlfreiheit für die Bürger beseitigt.Erbschaftsteuer Jährlich steht für eine große Zahl von Unternehmen der Generationenwechsel an. Vor diesem Hintergrund werden wir die Erbschaftsteuer spätestens zum 1. Januar 2007 unter Berücksichtigung des zu erwartenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts reformieren. Für jedes Jahr der Unternehmensfortführung soll zum Erhalt der Arbeitsplätze die auf das übertragene Unternehmen entfallende Erbschaftsteuerschuld reduziert werden. Sie entfällt ganz, wenn das Unternehmen mindestens zehn Jahre nach Übergabe fortgeführt wird. Förderung der deutschen Filmwirtschaft Wir wollen die Rahmenbedingungen für die deutsche Filmwirtschaft verbessern, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Wir schaffen spätestens zum 1. Juli 2006 international wettbewerbsfähige, mit anderen EU-Ländern vergleichbare Bedingungen und Anreize, um privates Kapital für Filmproduktionen in Deutschland zu verbessern. Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs Den Umsatzsteuerbetrug werden wir verstärkt bekämpfen. Um das Übel an der Wurzel zu packen, müssen alle administrativen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Dabei werden wir auch von den im Rahmen der Föderalismuskommission dem Bund zugewiesenen Möglichkeiten, die Prüfungsdienste zu koordinieren und die Steuerkriminalität zu bekämpfen, Gebrauch machen. Wir werden darüber hinaus prüfen, inwieweit den zuständigen Verfolgungsbehörden weitere Instrumente an die Hand gegeben werden müssen, um Umsatzsteuerbetrug effektiver aufspüren zu können. Notwendig ist eine Ablösung des geltenden Systems mit Vorsteuerabzugsmöglichkeit für Umsätze zwischen Unternehmen durch das „reverse-charge-Modell“, um national und international organisierten Steuerbetrug zu unterbinden und den Verlust von Steuersubstrat bei Unternehmensinsolvenzen zu verringern. Auf europäischer Ebene wollen wir darauf hinwirken, die rechtlichen Voraussetzungen für diese Systemumstellung zu schaffen. Steuerpolitik in Europa Wir werden kurzfristig die unter europarechtlichen Aspekten zweifelhaften Normen überprüfen und anpassen, um Rechtsunsicherheiten für den Standort Deutschland zu vermeiden. An der Erarbeitung von grenzüberschreitend wirksamen gemeinsamen steuerlichen Lösungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ebenso wie in der OECD werden wir uns aktiv beteiligen. Wir werden deshalb unsere intensive Zusammenarbeit mit der Kommission und den übrigen Mitgliedstaaten der Union fortsetzen. Dabei werden wir insbesondere auf einen fairen Wettbewerb und die Einhaltung fairer steuerlicher Praktiken Wert legen. Wegen der zunehmenden Bedeutung des Europäischen Gerichtshofs in Steuersachen werden wir, soweit erforderlich, Normen des deutschen Steuerrechts verteidigen, um die bislang erreichten Grundsätze des internationalen Steuerrechts zu wahren und damit schwerwiegende finanzielle Auswirkungen auf unsere nationalen Haushalte zu vermeiden. Energiesteuern Deutschland als ein Staat in zentraler Lage im europäischen Binnenmarkt hat ein herausragendes Interesse, die Harmonisierung der Energiebesteuerung in der EU voranzutreiben. Dabei werden wir auf einfache und transparente Regelungen hinarbeiten. Angesichts der hohen Energiepreise ist es wichtig, die energieintensive Wirtschaft in ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit nicht zu beeinträchtigen.Finanzmarktpolitik Eine der wichtigsten Voraussetzungen für Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum ist ein international wettbewerbsfähiger „Finanzplatz Deutschland“. Er ist die Grundlage für effiziente Finanzdienstleistungen für den Verbraucher und eine gute sowie kostengünstige Kapitalversorgung der Wirtschaft. Der deutsche Finanzmarkt besitzt ein großes Potential, das unter Beachtung der ständigen Fortentwicklung der globalen Finanzmärkte in der kommenden Legislaturperiode weiter ausgebaut werden soll. Dazu wollen wir: Die Finanzierungsbedingungen für den Mittelstand weiter verbessern. Dazu ist die Mittelstandsförderung fortzuentwickeln. Für viele mittelständische Unternehmen ist die Notwendigkeit gestiegen, ihre Finanzierung kapitalmarktnäher zu gestalten. Der Bekanntheitsgrad und die Verbreitung solcher Alternativen zum klassischen Bankkredit wollen wir fördern. Weiter prüfen wir den Aufbau eines „Deutschen Mittelstandsfonds“. Die Integration des europäischen Finanzbinnenmarktes zum Nutzen aller Marktteilnehmer, Verbraucher wie Unternehmen, vorantreiben. Dabei ist vor jeder neuen gesetzgeberischen Maßnahme durch eine Kosten-Nutzen-Analyse zu prüfen, ob durch die neue Maßnahme ein Mehrwert geschaffen werden kann oder ob der Markt es besser selber regeln oder die Subsidiarität greifen kann. Die nationale Umsetzung von Richtlinien erfolgt Eins zu Eins, nationale Spielräume der Umsetzung der neuen europäischen Eigenkapitalstandards (Basel 2). Für die Konsumenten von größter Bedeutung sind die bessere Integration der Retailmärkte und des Zahlungsverkehrs; beides wollen wir im europäischen Rahmen aktiv voranbringen. Produktinnovationen und neue Vertriebswege müssen nachdrücklich unterstützt werden. Dazu wollen wir die Rahmenbedingungen für neue Anlageklassen in Deutschland schaffen. Hierzu gehören: Die Einführung von Real Estate Investment Trusts (Reits) unter der Bedingung, dass die verlässliche Besteuerung beim Anleger sichergestellt wird und positive Wirkungen auf Immobilienmarkt und Standortbedingungen zu erwarten sind, der Ausbau des Verbriefungsmarktes, die Erweiterung der Investitions- und Anlagemöglichkeiten für Public-Private Partnerships, die Überarbeitung der Regelungen für den Bereich Private Equity im Wegeder Fortentwicklung des bestehenden Unternehmensbeteiligungsgesetzes in ein Private-Equity-Gesetz. Eine Finanzmarktaufsicht, die unter Wahrung des primären Zieles der Finanzmarktstabilität die bestehenden Aufsichtsstandards mit Augenmaß und in gleicher Weise wie in den anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union anwendet. Im Lichte der Erfahrungen seit Schaffung der BAFin als Allfinanzaufsicht sind die Ergebnisse zu bewerten und gegebenenfalls Arbeitsabläufe und Organisation anzupassen. Die Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen über die BAFin ist zu verstärken. Die Börsenaufsicht ist in Abstimmung mit den Ländern zugunsten einer einheitlichen Aufsicht zu reformieren. Die Integration der nationalen Finanzaufsichten innerhalb des Europäischen Binnenmarktes ist unter Berücksichtigung nationaler Marktstrukturen weiter voranzutreiben. Auf internationaler Ebene wird sich die Bundesregierung für eine angemessene Aufsicht und Transparenz von Hedgefonds einsetzen. Überflüssige Regulierungen abbauen. Dazu werden wir eine interministerielle Arbeitsgruppe einrichten, die im Dialog mit Markteilnehmern ein „Möglichkeitspapier“ zum Bürokratieabbau im Finanzsektor vorlegen soll. Bestehende Gesetze, Verordnungen und sonstige Regulierungen sind darauf zu überprüfen, ob sie ihr Ziel kostengünstig erreichen oder noch erforderlich sind. Als Startprojekt bietet sich die anstehende Novelle des Investmentgesetzes an. Der Anlegerschutz ist unter dem Leitbild des mündigen Bürgers angemessen auszugestalten. Wir wollen die bestehenden Corporate Governance Regeln anwenden und an neue Erfordernisse im Lichte der internationalen Entwicklung anpassen. Für institutionelle wie für private Anleger sind die Grundsätze und Prinzipien, nach denen Unternehmen organisiert und geleitet werden, insbesondere unter dem Maßstab der Vergleichbarkeit, von hohem Interesse. Die Transparenz über die Eigentümerverhältnisse börsennotierter Unternehmen soll verbessert werden. Die Modernisierung des Bilanzrechts und die wechselseitige Anerkennung deutscher, europäischer und amerikanischer Rechnungslegungsvorschriften sind vordringliche Maßnahmen zur Stärkung des Finanzplatzes Deutschlands. Auszug S. 76 Aufbau Ost voran bringenVerlängerung der Investitionszulage Die Koalition bekennt sich zur Fortführung der Investitionszulage und ihrer Konzentration auf wachstumsrelevante und Arbeitsplatz schaffende Investitionen. Damit keine Förderlücke entsteht, strebt die Bundesregierung bis Ende März 2006 einen mit den Ländern und mit der EU abgestimmten Gesetzesentwurf an. Ergebnis der Koalitionsarbeitsgruppe zur Föderalismusreform (Stand 07.11.05) Auszug S. 39 f. Begleittext zur Steuerverwaltung: Vorschlag zu den Punkten 1. Verwaltungs-Controlling und 2. Präzisierung der Rechte des Bundes bei der Auftragsverwaltung „§ 22Allgemeine Verfahrensgrundsätze (1) Zur Verbesserung und Erleichterung des Vollzugs von Steuergesetzen und des Zieles der Gleichmäßigkeit der Besteuerung bestimmt das Bundesministerium der Finanzen mit Zustimmung der Obersten Finanzbehörden der Länder einheitliche Verwaltungsgrundsätze, gemeinsame Vollzugsziele, Regelungen zur Zusammenarbeit des Bundes mit den Ländern und erteilt allgemeine fachliche Weisungen. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn eine Mehrheit der Länder nicht widerspricht. Initiativen zur Festlegung der Angelegenheiten des Satzes 1 kann das Bundesministerium der Finanzen allein oder auf gemeinsame Veranlassung von mindestens vier Bundesländern ergreifen. (2) Die Obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder überprüfen regelmäßig die Erfüllung der gemeinsam festgelegten Vollzugsziele. Hierzu übermitteln die Steuerverwaltungen der Länder die erforderlichen Daten. (3) Die nach Absatz 1 geregelten Angelegenheiten sind für die Obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder verbindlich.“ Zu dem Punkt 3. Koordinierung der Prüfungsdienste und Bündelung der Aktivitäten zur Bekämpfung von Steuerkriminalität (Durchführung von Außenprüfungen) „§ 19 Abs. 4 FVG (4) Ist bei der Auswertung des Prüfungsberichts oder im Rechtsbehelfsverfahren beabsichtigt, von den Teilfeststellungen des Bundesamtes für Finanzen abzuweichen, so ist dem Bundesamt für Finanzen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.“ „§ 19 a FVG Unterstützung bei Außenprüfungen 1Das Bundesamt für Finanzen unterstützt die Landesfinanzbehörden bei der Planung und Durchführung von Außenprüfungen. ²Diese machen dem Bundesamt für Finanzen auf Anforderung alle hierfür erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten zugänglich. ³ Hinweis: Die Frage, in welchem Umfang das Bundesamt für Finanzen berechtigt sein soll, Weisungen zur Anordnung von Außenprüfungen zu erteilen, wird im Gesetzgebungsverfahren geklärt. „§ 116 Abs. 1 AO (1) Gerichte und die Behörden von Bund, Ländern und kommunalen Trägern der öffentlichen Verwaltung haben Tatsachen, die sie erfahren und die den Verdacht einer Steuerstraftat begründen, dem Bundesamt für Finanzen mitzuteilen. Das Bundesamt für Finanzen teilt diese Tatsachen den für das Strafverfahren zuständigen Behörden mit.“ „§ 5 Abs. 1 Nr. 28 FVG 28. die Unterstützung der Finanzbehörden der Länder bei der Verhütung und Verfolgung von Steuerstraftaten mit länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung sowie bei Anzeigen nach § 116 Abs. 1 der Abgabenordnung. Das Bundesamt für Finanzen hat zur Wahrnehmung dieser Aufgabe alle hierzu erforderlichen Informationen zu sammeln und auszuwerten und die Behörden der Länder unverzüglich über die sie betreffenden Informationen und die in Erfahrung gebrachten Zusammenhänge von Straftaten zu unterrichten.“ Zu dem Punkt 4. Standardisierung des IT- und EDV-Einsatzes „§ 20 Abs. 1 Satz 2 FVG Das Bundesministerium der Finanzen kann, wenn nicht die Mehrzahl der Länder dagegen Einwendungen erhoben hat, zur Verbesserung oder Erleichterung des Vollzugs der Steuergesetze den bundeseinheitlichen Einsatz eines bestimmten Programms anweisen. In diesem Fall sind die Länder verpflichtet, die dafür erforderlichen Einsatzvoraussetzungen zu schaffen.“ Zu dem Punkt 5. Zentrale Anlaufstelle für ausländische Investoren „§ 89 Abs. 2 AO (1) Die Finanzbehörden können auf Antrag verbindliche Auskünfte über die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten, noch nicht verwirklichten Sachverhalten erteilen, wenn daran im Hinblick auf die erheblichen steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse besteht. Eine nach Satz 1 erteilte Auskunft bindet auch die Finanzbehörde, die bei Verwirklichung des der Auskunft zugrunde liegenden Sachverhalts örtlich zuständig ist. Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung zu Form, Inhalt und Voraussetzungen des Antrages auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft und zur Reichweite der Bindungswirkung nähere Bestimmungen zu treffen.“ „§ 5 Abs.1 Nr. 27 FVG 27. die Erteilung von verbindlichen Auskünften nach § 89 Abs. 2 der Abgabenordnung auf dem Gebiet der Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden, wenn sich ein ausländischer Antragsteller an das Bundesamt für Finanzen wendet und im Zeitpunkt der Antragstellung kein Finanzamt nach §§ 17 bis 21 der Abgabenordnung zuständig ist.“

21.11.2005, Kastaun

Die neue Bundesregierung hat die geplanten Änderungen im Steuerrecht im Koalitionsvertrag nur sehr grob umrissen. Es bleibt abzuwarten, wie die Einzelheiten dann im Ergebnis aussehen. Gleichwohl stellen wir den Text des Koalitionsvertrages vor. Auszüge aus dem Koalitionsvertrag vom 11.11.05Auszug S. 64-74 II. Staatsfinanzen nachhaltig konsolidieren – Steuersystem zukunftsorientiert reformieren Die Lage der Haushalte von Bund, Ländern, Kommunen und Sozialversicherungen hat sich seit Mitte der neunziger Jahre ständig verschlechtert. Die öffentlichen Haushalte befinden sich derzeit in einer außerordentlich ernsten Lage. Die laufenden Ausgaben liegen zum Teil dramatisch über den regelmäßig fließenden Einnahmen. Der daraus erwachsende Konsolidierungsbedarf ist enorm und kurzfristig nicht zu bewältigen. Deutschland braucht eine nationale Anstrengung auf allen Ebenen, um das gesamtwirtschaftliche Wachstum zu steigern und die strukturelle Unterdeckung der öffentlichen Haushalte durch gemeinschaftliche Konsolidierungsanstrengungen und Strukturreformen zu beseitigen. Jedes Hinausschieben der notwendigen Haushaltssanierung treibt den Konsolidierungsbedarf nur noch weiter in die Höhe. Die Sicherung der Tragfähigkeit und der Qualität der öffentlichen Finanzen ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Generationengerechtigkeit eine zentrale Herausforderung für die Finanz- und Haushaltspolitik. Haushaltspolitik kann nicht losgelöst von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung handeln. Die Erfahrungen in anderen Ländern haben jedoch gezeigt, dass eine durchgreifende Haushaltskonsolidierung einen Beitrag leistet, die Weichen wieder auf Wachstum zu stellen, weil sie das Vertrauen von Investoren und Konsumenten in die Kontinuität der künftigen Steuer-, Finanz- und Haushaltspolitik fördert. 1. Nachhaltige Haushaltskonsolidierung 1.1 Ausgangslage Das gesamtstaatliche Defizit liegt 2005 bei 4% des Bruttoinlandsprodukts. Die strukturelle Lücke zwischen laufenden Ausgaben und laufenden Einnahmen im Bundeshaushalt erfordert zur Einhaltung von Art. 115 GG und des Defizitkriteriums des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts eine Konsolidierung von jährlich 35 Mrd. Euro. Die Lage ist ernst, und der Konsolidierungsdruck ist hoch, wenn wir der nachfolgenden Generation tragfähige Staatsfinanzen übergeben wollen. Seit Jahrzehnten wird kontinuierlich die Illusion geschürt, der Staat könne immer neue und umfassendere Leistungswünsche befriedigen. Die Aufgaben- und Ausgabendynamik hat eine Verschuldungsspirale in Gang gesetzt, die durchbrochen werden muss. Deshalb machen wir in der Haushalts- und Finanzpolitik einen strukturellen Neuanfang.1.2 Konsolidierungsziele Angesichts der dramatischen Ausgangslage wird es - trotz mutiger Konsolidierungsschritte - im nächsten Jahr nicht möglich sein, die Regelgrenze des Art. 115 GG oder die Maastricht-Kriterien wieder einzuhalten, ohne zugleich die wirtschaftliche Erholung zu gefährden. Ab 2007 werden wir die folgenden Ziele erreichen: Die Verschuldungsgrenze des Art. 115 GG wird auch im Haushaltsvollzug wieder unterschritten. Die Regeln des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts werden eingehalten, die daraus erwachsenden Konsolidierungsfolgen für die Staatsfinanzen respektiert. Das bedeutet erstens die Einhaltung der 3-Prozent-Defizitgrenze des Paktes spätestens im Jahr 2007. Wir werden zweitens in den Folgejahren die Konsolidierung fortsetzen und erwarten auch von Ländern, Kommunen und Sozialversicherungen mittelfristig Anstrengungen mit dem Ziel eines ausgeglichenen Gesamtstaatshaushalts. Bund, Länder und Kommunen haben im Sinne einer gesamtstaatlichen Mitverantwortung für die ausufernde Staatsverschuldung die Pflicht, gemeinsam zur Wiedereinhaltung des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts einen Beitrag zu leisten. Die notwendigen Einspar- und Konsolidierungsanstrengungen für jede Ebene werden wir im Rahmen eines gesamtstaatlichen Pakts mit den Ländern vereinbaren. 1.3 Konsolidierungsgrundsätze Um die angestrebten Ziele zu verwirklichen, gehen wir für die gesamte Legislaturperiode von folgenden Konsolidierungsgrundsätzen aus: Unsere Haushaltspolitik wird konsequent sparsam sein. Daher werden wir nicht alles im gewohnten Umfang fortsetzen können. Alle Ausgaben stehen auf dem Prüfstand. Alle neuen finanzwirksamen Vorhaben und Belastungen bei Einnahmen und Ausgaben werden auf ihre Notwendigkeit und ihre Finanzierbarkeit hin überprüft und durch neue Prioritätensetzungen grundsätzlich im jeweiligen Politikbereich ausgeglichen. Alle Maßnahmen dieses Koalitionsvertrages stehen unter Finanzierungsvorbehalt. Es gilt der Grundsatz, dass auf der Basis zurückhaltend geschätzter gesamtwirtschaftlicher Eckwerte eine vorsichtige Einnahme- und Ausgabenplanung des Bundeshaushalts und der übrigen öffentlichen Kassen einschließlich der Sozialversicherungen vorgenommen wird. Bei der Haushaltskonsolidierung werden zunächst alle Einsparpotentiale auf der Ausgabenseite geprüft. Als weitere Schritte werden Einnahmeverbesserungen durch die Beseitigung von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten, den Abbau von Steuervergünstigungen und soweit erforderlich die Erhöhung von Steuern herangezogen. 1.4 Konsolidierungsmaßnahmen Die Förderung des Wirtschaftswachstums und die konsequente Konsolidierung der öffentlichen Haushalte gehören zusammen. Gerade die Wachstumsschwäche der vergangenen Jahre hat deutlich gemacht, welche finanziellen Probleme niedrige gesamtwirtschaftliche Zuwachsraten für die öffentlichen Haushalte und die sozialen Sicherungssysteme mit sich bringen. Umgekehrt tragen eine Stärkung des Wachstums und ein Abbau der Arbeitslosigkeit ganz wesentlich dazu bei, die Staatsverschuldung abzubauen und die sozialen Sicherungssysteme finanziell auf eine sichere Grundlage zu stellen. Zur Stärkung von Innovation, Investition, Wachstum und Beschäftigung sowie zur Stärkung des Verbrauchervertrauens werden wir in fünf zentralen Bereichen konkrete Impulse in einem Gesamtvolumen für die Legislaturperiode von rund 25 Mrd. Euro geben. Die Mehrausgaben werden etwa zur Hälfte über einen Zukunftsfonds finanziert, der sich aus der Mobilisierung bundeseigenen Vermögens speisen wird. Darüber hinaus werden wir zur Förderung der Beschäftigung die Lohnzusatzkosten dauerhaft unter 40% senken. Dazu werden wir den Arbeitslosenversicherungsbeitrag um zwei Prozentpunkte reduzieren. Wir werden besonders zukunftsträchtige Bereiche wie Bio- und Gentechnologie, Informations- und Kommunikationstechnik, Nanotechnologie und Mikrosystemtechnik, optische Technologien, Energietechnologie, Umwelt- und Raumfahrttechnik fördern in einem zusätzlichen Gesamtvolumen von 6 Mrd. Euro. Mit der Exzellenzinitiative zur Stärkung der Hochschulforschung sowie dem Pakt für Forschung und Innovation stärken wir die deutsche Forschung im internationalen Wettbewerb. Die Ausgaben für Forschung und Entwicklung sollen bis 2010 auf mindestens 3% des Bruttoinlandprodukts steigen. Hierfür sind erhebliche Anstrengungen von Bund, Ländern und Wirtschaft erforderlich. Auf dem Weg zu einer grundlegenden Unternehmensteuerreform werden wir zeitlich begrenzt bis zum 31. Dezember 2007 die Abschreibungsbedingungen entsprechend dem Stand vor dem Jahr 2000 verbessern, um schnell die Investitionstätigkeit zu beleben. Im Zusammenwirken mit anderen Akteuren werden wir mit einer erheblichen Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms wichtige Impulse für Bau und Handwerk geben und zugleich zur Klimaverbesserung beitragen. Zudem werden wir die Investitionszulage in den neuen Bundesländern fortführen. Dabei wird sie auf wachstumsrelevante und Arbeitsplatz schaffende Investitionen konzentriert. Die Ist-Besteuerung wird in den neuen Bundesländern über das Jahr 2006 hinaus fortgeführt. In den alten Bundesländern wird die Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung ab dem Jahr 2006 von 125.000 Euro auf 250.000 Euro verdoppelt. Die Maßnahmen zur Belebung der Wirtschaft haben ein Gesamtvolumen von 6,5 Mrd. Euro. Die Verkehrsinvestitionen werden deutlich erhöht und auf hohem Niveau verstetigt. Das Volumen steigt in der kommenden Legislaturperiode um 4,3 Mrd. Euro. Damit ist es möglich, das Verkehrsnetz in seiner Leistungsfähigkeit zu verbessern, weiterhin bedarfsgerecht auszubauen und zukunftsfähig zu gestalten. Auf diese Weise wird eine Grundlage dafür geschaffen, dass Deutschland seine Position als eine der führenden Industrienationen nachhaltig sichern und ausbauen kann. Deutschland braucht mehr Kinder. Das Wohl der Familien, ihrer Kinder und das Ziel, dass sich wieder mehr Menschen ihre Kinderwünsche erfüllen, ist deshalb das wichtigste gesellschaftliche Anliegen der nächsten Jahre. Deshalb werden wir ab 2007 mit dem Elterngeld eine einkommensabhängige Leistung für die Eltern neugeborener Kinder schaffen, das diese in einem Gesamtvolumen von 3 Mrd. Euro fördert. Für ein Jahr erhält ein Elternteil 67% des letzten Nettoeinkommens bis zu 1.800 Euro monatlich. Den Bedürfnissen gering verdienender Eltern wird durch eine Mindestleistung Rechnung getragen, die die soziale Ausgewogenheit gewährleistet. Das Elterngeld wird den Eltern im Zusammenspiel mit dem Ausbau der Kinderbetreuung die Erfüllung ihrer Kinderwünsche ermöglichen und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Lösung der drängenden gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Probleme leisten. Der private Haushalt wird zunehmend zu einem wichtigen Feld für neue Beschäftigungsmöglichkeiten. Deshalb werden wir bereits im nächsten Jahr haushaltnahe Dienstleistungen, private Aufwendungen für Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Haushalt und Kinderbetreuungskosten in einem Gesamtvolumen von 5 Mrd. Euro stärker als bislang steuerlich fördern. Damit werden die Anreize zur Schaffung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse erhöht. Von diesen beiden Maßnahmen werden nicht nur Familien, sondern auch Handwerk und Dienstleister in besonderer Weise profitieren. Nicht alles, was wünschenswert ist, wird der Staat zukünftig bereitstellen können. Dem Einzelnen wächst eine größere Eigenverantwortung zu. Diesen Übergang werden wir mit sozialem Augenmaß gestalten. Wir brauchen einen Neuanfang in der Haushaltspolitik, der das Vertrauen der Wirtschaft und der Bürgerinnen und Bürgern stärkt und damit das Wirtschaftswachstum fördert. Das notwendige Konsolidierungsvolumen von 35 Mrd. Euro bis 2007 wird im Wesentlichen durch ein Haushaltsbegleitgesetz sichergestellt. Das Haushaltbegleitgesetz wird parallel zu den Haushaltsberatungen zum Bundeshaushalt 2006 auf den Weg gebracht. Ziel ist es auch, Landes- und Kommunalhaushalte dort zu entlasten, wo sie durch bundesgesetzliche Regelungen (zum Beispiel Standards, Bürokratisierung etc.) belastet sind. Die Ausgaben des Bundes sind ganz überwiegend durch große gesetzliche Verpflichtungen bestimmt. Deshalb muss bei der Konsolidierung bei den Ausgaben und Einnahmen angesetzt werden. Dabei setzen wir folgende Schwerpunkte: Die öffentliche Verwaltung leistet den ihr möglichen Solidarbeitrag. Die Gesamtausgaben von 15 Mrd. Euro werden um 1 Mrd. Euro jährlich reduziert. Überfällig sind gezielte Einsparungen bei einzelnen Fördertatbeständen, die von rd. 1 Mrd. Euro im Jahr 2007 auf rd. 1,4 Mrd. Euro im Jahr 2009 aufwachsen. Hierzu stehen Korrekturen bei den Regionalisierungsmitteln, der Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Wirtschaftsförderung“ und im Bereich der Landwirtschaft an. Wir stehen zu der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige sowie zum Grundsatz des Förderns und Forderns. Die Grundsicherung für Arbeitssuchende erfordert jedoch Korrekturen. Deren Ausgaben sind in diesem Jahr aus dem Ruder gelaufen. Wir werden das Leistungsgefüge anpassen und damit im Jahr 2006 rd. 3 Mrd. Euro und in den nachfolgenden Jahren jeweils rd. 4 Mrd. Euro einsparen. Die Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt an die Gesetzliche Krankenversicherung werden schrittweise auf Null zurückgeführt. Zuweisungen an die Bundesagentur für Arbeit sind nicht vorgesehen. Die Dynamik der Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt an die Gesetzliche Rentenversicherung wird gestoppt. Mit dem Abbau von Steuervergünstigungen vereinfachen wir das Steuerrecht und verbreitern die Bemessungsgrundlage. Dies wird im Jahr 2007 zu einer Entlastung des Bundes in einer Größenordnung von 4 Mrd. Euro führen, die in den folgenden Jahren weiter aufwächst. Um dem beginnenden Aufschwung Zeit zur Entfaltung zu lassen, wird der Mehrwertsteuersatz erst in 2007 um drei Prozentpunkte auf 19% steigen. Davon steht dem Bund ein Prozentpunkt zur Senkung der Lohnzusatzkosten zu. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7% bleibt zur Wahrung der sozialen Balance unverändert. CDU, CSU und SPD vereinbaren, dass es im Rahmen der notwendigen Konsolidierungsbemühungen eine Erhöhung der privaten Einkommensteuer für besonders hohe Einkommen (über 250.000/500.000 Euro) ab dem 1.1.2007 geben soll. Damit steigt für Einkünfte über dieser Höhe der Steuersatz auf 45%. Nach Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform zum 1.1.2008 betrifft dieser Zuschlag nur die nichtgewerblichen Einkünfte. Für die Zeit vom 1.1.2007 bis dahin werden im geltenden Steuerrecht die gewerblichen Einkünfte durch ein Übergangsgesetz von dieser Regelung ausgenommen. Den Erfolg des Konsolidierungsprozesses werden wir an der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen messen, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Generationengerechtigkeit. Eine wesentliche Aufgabe der Politik in diesem Zusammenhang ist es, die Öffentlichkeit umfassend über die zukünftigen Belastungen durch die Alterung der Gesellschaft zu informieren und gleichzeitig politische Lösungswege aufzuzeigen. Das Bundesministerium der Finanzen wird daher aufgefordert, auch in der nächsten Legislaturperiode einen „Bericht über die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen“ vorzulegen. 2. Zukunftsorientierte Reformen im Steuerrecht Die Bundesregierung setzt ihre Reformen des Steuerrechts mit dem Ziel fort, das deutsche Steuerrecht zu vereinfachen und international wettbewerbsfähig zu gestalten. Angesichts des internationalen Wettbewerbsdrucks hat dabei die Reform des Unternehmensteuerrechts Priorität. Nur mit einer Weiterentwicklung der Unternehmensbesteuerung werden wir die Steuerbasis in Deutschland sichern, Investitionsanreize setzen und so neue Arbeitsplätze schaffen und das wirtschaftliche Wachstum insgesamt beleben. Daneben gilt es, das deutsche Steuerrecht durchgreifend zu modernisieren, die kommunalen Finanzen zu stabilisieren und verstärkt gegen Steuermissbrauch vorzugehen. Angesichts des bestehenden Konsolidierungsdrucks in allen öffentlichen Haushalten werden Nettoentlastungen kaum zu realisieren sein. Reform der Unternehmensbesteuerung Deutschland muss auch in Zukunft im internationalen Steuerwettbewerb bestehen können. Deshalb werden wir in dieser Legislaturperiode zum 1. Januar 2008 das Unternehmenssteuerrecht grundlegend fortentwickeln und international wettbewerbsfähige Steuersätze realisieren. Diese Reform muss neben den Körperschaften auch die Personenunternehmen erfassen, da deutsche Unternehmen zu mehr als 80% in dieser Rechtsform organisiert sind. Dabei werden uns insbesondere folgende Zielsetzungen leiten: Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und Europatauglichkeit, weitgehende Rechtsform- und Finanzierungsneutralität, Einschränkung von Gestaltungsmöglichkeiten, Verbesserung der Planungssicherheit für Unternehmen und öffentliche Haushalte, nachhaltige Sicherung der deutschen Steuerbasis. Wir werden eine Grundsatzentscheidung zwischen synthetischer und dualer Einkommensbesteuerung treffen. In dieser Legislaturperiode werden wir eine Neuregelung der Besteuerung von Kapitalerträgen und privaten Veräußerungsgewinnen realisieren. Wesentliches Element einer grundlegenden Unternehmenssteuerreform wird auch die steuerliche Gewinnermittlung sein. Die Arbeiten auf EU-Ebene zur Schaffung einer einheitlichen konsolidierten Bemessungsgrundlage werden wir aktiv mitgestalten, um ein modernes und wettbewerbsfähiges Bilanzsteuerrecht zu entwickeln. Auf europäischer Ebene werden wir verstärkte Regeln gegen unfairen Steuerwettbewerb fordern. Zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen werden wir die Regelung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Besteuerung) in den neuen Ländern über das Jahr 2006 hinaus verlängern und die Umsatzgrenze in den alten Ländern 2006 verdoppeln. Auf dem Weg zu einer grundlegenden Unternehmensteuerreform werden wir zeitlich begrenzt bis zum 31. Dezember 2007 die Abschreibungsbedingungen verbessern. Damit soll kurzfristig die Abwanderung der Steuerbasis gestoppt und Anreize für neue, insbesondere zukunftsträchtige, technologieintensive Investitionen gesetzt werden, die das wirtschaftliche Wachstum stimulieren. Solide Basis für Kommunalfinanzen Die Kommunalfinanzen müssen auch zukünftig auf einer soliden Basis stehen. Die Fortentwicklung der Gewerbesteuer ist im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Fortentwicklung der Unternehmensbesteuerung zu entscheiden. Unser Ziel ist eine wirtschaftskraftbezogene kommunale Unternehmensbesteuerung mit Hebesatzrecht, die administrativ handhabbar ist, den Kommunen insgesamt ein stetiges Aufkommen sichert, die interkommunale Gerechtigkeit wahrt und keine Verschiebung der Finanzierung zu Lasten der Arbeitnehmer vorsieht. Wir werden die Gewerbesteuer nur ersetzen, wenn für eine Alternative hinreichend genaue Kenntnisse über die Verteilungsfolgen vorliegen. Die Grundsteuer wird auf der Basis der Vorarbeiten von Bayern und Rheinland-Pfalz mit dem Ziel der Vereinfachung neu geregelt. Reform der Einkommensteuer – Priorität Steuervereinfachung Die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bleibt der beherrschende Grundsatz im deutschen Einkommensteuerrecht. Er sichert eine gleichmäßige und gerechte Besteuerung aller Bürger. Wir halten deshalb am linear-progressiven Einkommensteuertarif fest. Wir stimmen darin überein, das Einkommensteuerrecht zu vereinfachen, um mehr Transparenz, Effizienz und Gerechtigkeit zu erreichen. Mit der Steuervereinfachung leisten wir einen Beitrag, den Steuervollzug für Bürger, Unternehmen und Verwaltung spürbar zu erleichtern. Deshalb werden wir beginnend ab 1. Januar 2006 Ausnahmetatbestände reduzieren sowie durch Typisierungen und Pauschalierungen das Besteuerungsverfahren modernisieren und Bürokratie abbauen. Vor dem Hintergrund zunehmender Eigenverantwortung der Bürger streben wir an, dass Spendenrecht einfacher, übersichtlicher und praktikabler zu gestalten. Diese Maßnahmen müssen sozial ausgewogen realisiert werden. Die Steuerfreiheit der Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge bleibt erhalten. Die Sozialversicherungsfreiheit der Zuschläge wird bezogen auf einen Grundstundenlohn bis zu 25 Euro beschränkt. Zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung streben wir an, haushaltsnahe Dienstleistungen, private Aufwendungen für Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Haushalt und Kinderbetreuungskosten stärker als bislang steuerlich zu fördern. Wir werden den Abzug auf Arbeitskosten beschränken und damit erreichen, dass die Regelung noch zielgenauer der Förderung arbeitsintensiver Dienstleistungen und der Bekämpfung der Schwarzarbeit dient. Vorhandene Steuerquellen müssen besser ausgeschöpft und Besteuerungsrechte entschlossen durchgesetzt werden. Wir werden uns gemeinsam mit den Ländern um einen effektiveren und effizienteren Steuervollzug bemühen mit dem Ziel, Vollzugsabläufe im Interesse einer kosten- und ressourcenschonenden Ausschöpfung der vorhandenen Steuerquellen weiter zu optimieren. In Europa werden wir uns dafür einsetzen, dass bei der Besteuerung nach der EU- Zinsrichtlinie noch bestehende Lücken bei der Erfassung von Kapitalerträgen geschlossen werden. Der Bund wird zur Senkung des Steuererklärungs- und des Steuerveranlagungsaufwands mit den Ländern einen konsequenten Ausbau der elektronischen Datenübermittlung und der Datenverarbeitung realisieren. Bei Arbeitnehmern soll die Abgabe einer Steuererklärung gänzlich überflüssig werden (vorausgefüllte Steuererklärung). Wir streben begleitend zu der für das Jahr 2008 geplanten strukturellen Reform der Unternehmensbesteuerung eine Neuformulierung des Einkommensteuerrechts an. Zur gerechten Verteilung der Lohnsteuerbelastung zwischen den Ehegatten und besonders zum Abbau von Benachteiligungen von Frauen bei der (Wieder-) Aufnahme einer Erwerbstätigkeit werden wir das Steuersystem besser auf Flexibilisierungen in der Erwerbsbeteiligung ausrichten. Statt der bisherigen Steuerklassen werden wir ein Anteilssystem einführen, mit dem jeder Ehegatte künftig soviel Lohnsteuer zahlt, wie es seinem Anteil am gemeinsamen Bruttolohn entspricht. Das Anteilsverfahren verwirklicht neben seiner familien- und gleichstellungspolitischen Zielrichtung auch eine erhebliche Steuervereinfachung für verheiratete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für die die bisherige Wahl der Steuerklassen entfällt. Es passt sich in das neue elektronische Lohnsteuerverfahren ein. Auf Pflichtveranlagungen kann künftig verzichtet werden. Steuern werden früher als bisher vereinnahmt werden können. Durch Liquiditätsvorteile entsteht so bei den Steuereinnahmen ein positiver Effekt für den Haushalt. Eigenheimzulage Die Eigenheimzulage wird zum 1. Januar 2006 abgeschafft. Wohneigentum genießt bei den Bürgern eine besonders hohe Akzeptanz im Rahmen der privaten Altersvorsorge. Daher werden wir das selbst genutzte Wohneigentum zum 1. Januar 2007 besser in die geförderte Altersvorsorge integrieren. Die Diskriminierung gegenüber anderen Formen der Altersvorsorge wird im Interesse einer echten Wahlfreiheit für die Bürger beseitigt.Erbschaftsteuer Jährlich steht für eine große Zahl von Unternehmen der Generationenwechsel an. Vor diesem Hintergrund werden wir die Erbschaftsteuer spätestens zum 1. Januar 2007 unter Berücksichtigung des zu erwartenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts reformieren. Für jedes Jahr der Unternehmensfortführung soll zum Erhalt der Arbeitsplätze die auf das übertragene Unternehmen entfallende Erbschaftsteuerschuld reduziert werden. Sie entfällt ganz, wenn das Unternehmen mindestens zehn Jahre nach Übergabe fortgeführt wird. Förderung der deutschen Filmwirtschaft Wir wollen die Rahmenbedingungen für die deutsche Filmwirtschaft verbessern, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Wir schaffen spätestens zum 1. Juli 2006 international wettbewerbsfähige, mit anderen EU-Ländern vergleichbare Bedingungen und Anreize, um privates Kapital für Filmproduktionen in Deutschland zu verbessern. Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs Den Umsatzsteuerbetrug werden wir verstärkt bekämpfen. Um das Übel an der Wurzel zu packen, müssen alle administrativen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Dabei werden wir auch von den im Rahmen der Föderalismuskommission dem Bund zugewiesenen Möglichkeiten, die Prüfungsdienste zu koordinieren und die Steuerkriminalität zu bekämpfen, Gebrauch machen. Wir werden darüber hinaus prüfen, inwieweit den zuständigen Verfolgungsbehörden weitere Instrumente an die Hand gegeben werden müssen, um Umsatzsteuerbetrug effektiver aufspüren zu können. Notwendig ist eine Ablösung des geltenden Systems mit Vorsteuerabzugsmöglichkeit für Umsätze zwischen Unternehmen durch das „reverse-charge-Modell“, um national und international organisierten Steuerbetrug zu unterbinden und den Verlust von Steuersubstrat bei Unternehmensinsolvenzen zu verringern. Auf europäischer Ebene wollen wir darauf hinwirken, die rechtlichen Voraussetzungen für diese Systemumstellung zu schaffen. Steuerpolitik in Europa Wir werden kurzfristig die unter europarechtlichen Aspekten zweifelhaften Normen überprüfen und anpassen, um Rechtsunsicherheiten für den Standort Deutschland zu vermeiden. An der Erarbeitung von grenzüberschreitend wirksamen gemeinsamen steuerlichen Lösungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ebenso wie in der OECD werden wir uns aktiv beteiligen. Wir werden deshalb unsere intensive Zusammenarbeit mit der Kommission und den übrigen Mitgliedstaaten der Union fortsetzen. Dabei werden wir insbesondere auf einen fairen Wettbewerb und die Einhaltung fairer steuerlicher Praktiken Wert legen. Wegen der zunehmenden Bedeutung des Europäischen Gerichtshofs in Steuersachen werden wir, soweit erforderlich, Normen des deutschen Steuerrechts verteidigen, um die bislang erreichten Grundsätze des internationalen Steuerrechts zu wahren und damit schwerwiegende finanzielle Auswirkungen auf unsere nationalen Haushalte zu vermeiden. Energiesteuern Deutschland als ein Staat in zentraler Lage im europäischen Binnenmarkt hat ein herausragendes Interesse, die Harmonisierung der Energiebesteuerung in der EU voranzutreiben. Dabei werden wir auf einfache und transparente Regelungen hinarbeiten. Angesichts der hohen Energiepreise ist es wichtig, die energieintensive Wirtschaft in ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit nicht zu beeinträchtigen.Finanzmarktpolitik Eine der wichtigsten Voraussetzungen für Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum ist ein international wettbewerbsfähiger „Finanzplatz Deutschland“. Er ist die Grundlage für effiziente Finanzdienstleistungen für den Verbraucher und eine gute sowie kostengünstige Kapitalversorgung der Wirtschaft. Der deutsche Finanzmarkt besitzt ein großes Potential, das unter Beachtung der ständigen Fortentwicklung der globalen Finanzmärkte in der kommenden Legislaturperiode weiter ausgebaut werden soll. Dazu wollen wir: Die Finanzierungsbedingungen für den Mittelstand weiter verbessern. Dazu ist die Mittelstandsförderung fortzuentwickeln. Für viele mittelständische Unternehmen ist die Notwendigkeit gestiegen, ihre Finanzierung kapitalmarktnäher zu gestalten. Der Bekanntheitsgrad und die Verbreitung solcher Alternativen zum klassischen Bankkredit wollen wir fördern. Weiter prüfen wir den Aufbau eines „Deutschen Mittelstandsfonds“. Die Integration des europäischen Finanzbinnenmarktes zum Nutzen aller Marktteilnehmer, Verbraucher wie Unternehmen, vorantreiben. Dabei ist vor jeder neuen gesetzgeberischen Maßnahme durch eine Kosten-Nutzen-Analyse zu prüfen, ob durch die neue Maßnahme ein Mehrwert geschaffen werden kann oder ob der Markt es besser selber regeln oder die Subsidiarität greifen kann. Die nationale Umsetzung von Richtlinien erfolgt Eins zu Eins, nationale Spielräume der Umsetzung der neuen europäischen Eigenkapitalstandards (Basel 2). Für die Konsumenten von größter Bedeutung sind die bessere Integration der Retailmärkte und des Zahlungsverkehrs; beides wollen wir im europäischen Rahmen aktiv voranbringen. Produktinnovationen und neue Vertriebswege müssen nachdrücklich unterstützt werden. Dazu wollen wir die Rahmenbedingungen für neue Anlageklassen in Deutschland schaffen. Hierzu gehören: Die Einführung von Real Estate Investment Trusts (Reits) unter der Bedingung, dass die verlässliche Besteuerung beim Anleger sichergestellt wird und positive Wirkungen auf Immobilienmarkt und Standortbedingungen zu erwarten sind, der Ausbau des Verbriefungsmarktes, die Erweiterung der Investitions- und Anlagemöglichkeiten für Public-Private Partnerships, die Überarbeitung der Regelungen für den Bereich Private Equity im Wegeder Fortentwicklung des bestehenden Unternehmensbeteiligungsgesetzes in ein Private-Equity-Gesetz. Eine Finanzmarktaufsicht, die unter Wahrung des primären Zieles der Finanzmarktstabilität die bestehenden Aufsichtsstandards mit Augenmaß und in gleicher Weise wie in den anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union anwendet. Im Lichte der Erfahrungen seit Schaffung der BAFin als Allfinanzaufsicht sind die Ergebnisse zu bewerten und gegebenenfalls Arbeitsabläufe und Organisation anzupassen. Die Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen über die BAFin ist zu verstärken. Die Börsenaufsicht ist in Abstimmung mit den Ländern zugunsten einer einheitlichen Aufsicht zu reformieren. Die Integration der nationalen Finanzaufsichten innerhalb des Europäischen Binnenmarktes ist unter Berücksichtigung nationaler Marktstrukturen weiter voranzutreiben. Auf internationaler Ebene wird sich die Bundesregierung für eine angemessene Aufsicht und Transparenz von Hedgefonds einsetzen. Überflüssige Regulierungen abbauen. Dazu werden wir eine interministerielle Arbeitsgruppe einrichten, die im Dialog mit Markteilnehmern ein „Möglichkeitspapier“ zum Bürokratieabbau im Finanzsektor vorlegen soll. Bestehende Gesetze, Verordnungen und sonstige Regulierungen sind darauf zu überprüfen, ob sie ihr Ziel kostengünstig erreichen oder noch erforderlich sind. Als Startprojekt bietet sich die anstehende Novelle des Investmentgesetzes an. Der Anlegerschutz ist unter dem Leitbild des mündigen Bürgers angemessen auszugestalten. Wir wollen die bestehenden Corporate Governance Regeln anwenden und an neue Erfordernisse im Lichte der internationalen Entwicklung anpassen. Für institutionelle wie für private Anleger sind die Grundsätze und Prinzipien, nach denen Unternehmen organisiert und geleitet werden, insbesondere unter dem Maßstab der Vergleichbarkeit, von hohem Interesse. Die Transparenz über die Eigentümerverhältnisse börsennotierter Unternehmen soll verbessert werden. Die Modernisierung des Bilanzrechts und die wechselseitige Anerkennung deutscher, europäischer und amerikanischer Rechnungslegungsvorschriften sind vordringliche Maßnahmen zur Stärkung des Finanzplatzes Deutschlands. Auszug S. 76 Aufbau Ost voran bringenVerlängerung der Investitionszulage Die Koalition bekennt sich zur Fortführung der Investitionszulage und ihrer Konzentration auf wachstumsrelevante und Arbeitsplatz schaffende Investitionen. Damit keine Förderlücke entsteht, strebt die Bundesregierung bis Ende März 2006 einen mit den Ländern und mit der EU abgestimmten Gesetzesentwurf an. Ergebnis der Koalitionsarbeitsgruppe zur Föderalismusreform (Stand 07.11.05) Auszug S. 39 f. Begleittext zur Steuerverwaltung: Vorschlag zu den Punkten 1. Verwaltungs-Controlling und 2. Präzisierung der Rechte des Bundes bei der Auftragsverwaltung „§ 22Allgemeine Verfahrensgrundsätze (1) Zur Verbesserung und Erleichterung des Vollzugs von Steuergesetzen und des Zieles der Gleichmäßigkeit der Besteuerung bestimmt das Bundesministerium der Finanzen mit Zustimmung der Obersten Finanzbehörden der Länder einheitliche Verwaltungsgrundsätze, gemeinsame Vollzugsziele, Regelungen zur Zusammenarbeit des Bundes mit den Ländern und erteilt allgemeine fachliche Weisungen. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn eine Mehrheit der Länder nicht widerspricht. Initiativen zur Festlegung der Angelegenheiten des Satzes 1 kann das Bundesministerium der Finanzen allein oder auf gemeinsame Veranlassung von mindestens vier Bundesländern ergreifen. (2) Die Obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder überprüfen regelmäßig die Erfüllung der gemeinsam festgelegten Vollzugsziele. Hierzu übermitteln die Steuerverwaltungen der Länder die erforderlichen Daten. (3) Die nach Absatz 1 geregelten Angelegenheiten sind für die Obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder verbindlich.“ Zu dem Punkt 3. Koordinierung der Prüfungsdienste und Bündelung der Aktivitäten zur Bekämpfung von Steuerkriminalität (Durchführung von Außenprüfungen) „§ 19 Abs. 4 FVG (4) Ist bei der Auswertung des Prüfungsberichts oder im Rechtsbehelfsverfahren beabsichtigt, von den Teilfeststellungen des Bundesamtes für Finanzen abzuweichen, so ist dem Bundesamt für Finanzen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.“ „§ 19 a FVG Unterstützung bei Außenprüfungen 1Das Bundesamt für Finanzen unterstützt die Landesfinanzbehörden bei der Planung und Durchführung von Außenprüfungen. ²Diese machen dem Bundesamt für Finanzen auf Anforderung alle hierfür erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten zugänglich. ³ Hinweis: Die Frage, in welchem Umfang das Bundesamt für Finanzen berechtigt sein soll, Weisungen zur Anordnung von Außenprüfungen zu erteilen, wird im Gesetzgebungsverfahren geklärt. „§ 116 Abs. 1 AO (1) Gerichte und die Behörden von Bund, Ländern und kommunalen Trägern der öffentlichen Verwaltung haben Tatsachen, die sie erfahren und die den Verdacht einer Steuerstraftat begründen, dem Bundesamt für Finanzen mitzuteilen. Das Bundesamt für Finanzen teilt diese Tatsachen den für das Strafverfahren zuständigen Behörden mit.“ „§ 5 Abs. 1 Nr. 28 FVG 28. die Unterstützung der Finanzbehörden der Länder bei der Verhütung und Verfolgung von Steuerstraftaten mit länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung sowie bei Anzeigen nach § 116 Abs. 1 der Abgabenordnung. Das Bundesamt für Finanzen hat zur Wahrnehmung dieser Aufgabe alle hierzu erforderlichen Informationen zu sammeln und auszuwerten und die Behörden der Länder unverzüglich über die sie betreffenden Informationen und die in Erfahrung gebrachten Zusammenhänge von Straftaten zu unterrichten.“ Zu dem Punkt 4. Standardisierung des IT- und EDV-Einsatzes „§ 20 Abs. 1 Satz 2 FVG Das Bundesministerium der Finanzen kann, wenn nicht die Mehrzahl der Länder dagegen Einwendungen erhoben hat, zur Verbesserung oder Erleichterung des Vollzugs der Steuergesetze den bundeseinheitlichen Einsatz eines bestimmten Programms anweisen. In diesem Fall sind die Länder verpflichtet, die dafür erforderlichen Einsatzvoraussetzungen zu schaffen.“ Zu dem Punkt 5. Zentrale Anlaufstelle für ausländische Investoren „§ 89 Abs. 2 AO (1) Die Finanzbehörden können auf Antrag verbindliche Auskünfte über die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten, noch nicht verwirklichten Sachverhalten erteilen, wenn daran im Hinblick auf die erheblichen steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse besteht. Eine nach Satz 1 erteilte Auskunft bindet auch die Finanzbehörde, die bei Verwirklichung des der Auskunft zugrunde liegenden Sachverhalts örtlich zuständig ist. Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung zu Form, Inhalt und Voraussetzungen des Antrages auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft und zur Reichweite der Bindungswirkung nähere Bestimmungen zu treffen.“ „§ 5 Abs.1 Nr. 27 FVG 27. die Erteilung von verbindlichen Auskünften nach § 89 Abs. 2 der Abgabenordnung auf dem Gebiet der Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden, wenn sich ein ausländischer Antragsteller an das Bundesamt für Finanzen wendet und im Zeitpunkt der Antragstellung kein Finanzamt nach §§ 17 bis 21 der Abgabenordnung zuständig ist.“

21.11.2005, Kastaun

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