Keine Manipulationen an Kassensystemen

Manipulationen an elektronischen Registrierkassen zum Zweck der Steuerhinterziehung sollen damit unterbunden werden. Zur Begründung heißt es, die heute bestehenden technischen Möglichkeiten zur Manipulation von digitalen Grundaufzeichnungen (Kassenaufzeichnungen) könnten ein "ernstzunehmendes Problem" für den gleichmäßigen Steuervollzug darstellen. So sei es möglich, digitale Grundaufzeichnungen in elektronischen Registrierkassen unerkannt zu löschen oder sie zu ändern.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass elektronische Aufzeichnungssysteme durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen sind. "Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mit Hilfe eines elektronischen Auszeichnungssystems erfasst, hat ein elektronisches Aufzeichnungssystem zu verwenden, das jeden aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfall und anderen Vorgang einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht, und geordnet aufzeichnet", schreibt der Entwurf vor. Elektronisches Aufzeichnungssystem und digitale Aufzeichnungen müssten durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden. Zusätzlich zu den schon vorhandenen Instrumenten der Steuerkontrolle wird die Möglichkeit der "Kassen-Nachschau" durch die Finanzbehörden eingeführt. Es handele sich dabei nicht um eine Außenprüfung, sondern ein eigenständiges Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte. Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Bußgelder.

Für die Wirtschaft werde ein einmaliger Erfüllungsaufwand von rund 470 Mio. Euro für die Neuanschaffung beziehungsweise Umstellung von Geräten entstehen, erwartet die Regierung. Die jährlichen Kosten werden mit rund 106 Mio. Euro angegeben.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 506 v. 08.09.2016

Der Gesetzesentwurf ist abrufbar unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/095/1809535.pdf

 

13.09.16, Christoph Thomas

Manipulationen an elektronischen Registrierkassen zum Zweck der Steuerhinterziehung sollen damit unterbunden werden. Zur Begründung heißt es, die heute bestehenden technischen Möglichkeiten zur Manipulation von digitalen Grundaufzeichnungen (Kassenaufzeichnungen) könnten ein "ernstzunehmendes Problem" für den gleichmäßigen Steuervollzug darstellen. So sei es möglich, digitale Grundaufzeichnungen in elektronischen Registrierkassen unerkannt zu löschen oder sie zu ändern.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass elektronische Aufzeichnungssysteme durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen sind. "Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mit Hilfe eines elektronischen Auszeichnungssystems erfasst, hat ein elektronisches Aufzeichnungssystem zu verwenden, das jeden aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfall und anderen Vorgang einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht, und geordnet aufzeichnet", schreibt der Entwurf vor. Elektronisches Aufzeichnungssystem und digitale Aufzeichnungen müssten durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden. Zusätzlich zu den schon vorhandenen Instrumenten der Steuerkontrolle wird die Möglichkeit der "Kassen-Nachschau" durch die Finanzbehörden eingeführt. Es handele sich dabei nicht um eine Außenprüfung, sondern ein eigenständiges Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte. Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Bußgelder.

Für die Wirtschaft werde ein einmaliger Erfüllungsaufwand von rund 470 Mio. Euro für die Neuanschaffung beziehungsweise Umstellung von Geräten entstehen, erwartet die Regierung. Die jährlichen Kosten werden mit rund 106 Mio. Euro angegeben.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 506 v. 08.09.2016

Der Gesetzesentwurf ist abrufbar unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/095/1809535.pdf

 

13.09.16, Christoph Thomas

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