8. Steuerberatungsänderungsgesetz verabschiedet
Am 15.02.08 hat der Bundesrat dem Achten Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes zugestimmt. Es wird mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Es enthält folgende Änderungen des Steuerberatungsgesetzes:
– Zulassung der Bürogemeinschaft von Steuerberater und Lohnsteuerhilfeverein
– Zulassung der GmbH & Co. KG als Steuerberatungsgesellschaft
– Zulassung der Kooperation mit allen partnerschaftsfähigen Berufen – Genehmigungsfähigkeit gewerblicher Tätigkeit
– Zulassung des Syndikus-Steuerberaters
– Verankerung der Fortbildungspflicht im Gesetz
– Einführung eines befristeten Berufsverbots als berufsgerichtliche Maßnahme
– Öffnungsklausel für die Übertragung der Steuerberaterprüfung auf die Kammern
Am Wichtigsten ist allerdings die Regelung, die im Gesetz nicht enthalten ist: Der Referentenentwurf hatte noch vorgesehen, Geprüften Bilanzbuchhaltern und Steuerfachwirten die Fertigung von Umsatzsteuervoranmeldungen zu erlauben.
21.02.2008, Dr. Bachmann
Am 15.02.08 hat der Bundesrat dem Achten Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes zugestimmt. Es wird mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Es enthält folgende Änderungen des Steuerberatungsgesetzes:
– Zulassung der Bürogemeinschaft von Steuerberater und Lohnsteuerhilfeverein
– Zulassung der GmbH & Co. KG als Steuerberatungsgesellschaft
– Zulassung der Kooperation mit allen partnerschaftsfähigen Berufen – Genehmigungsfähigkeit gewerblicher Tätigkeit
– Zulassung des Syndikus-Steuerberaters
– Verankerung der Fortbildungspflicht im Gesetz
– Einführung eines befristeten Berufsverbots als berufsgerichtliche Maßnahme
– Öffnungsklausel für die Übertragung der Steuerberaterprüfung auf die Kammern
Am Wichtigsten ist allerdings die Regelung, die im Gesetz nicht enthalten ist: Der Referentenentwurf hatte noch vorgesehen, Geprüften Bilanzbuchhaltern und Steuerfachwirten die Fertigung von Umsatzsteuervoranmeldungen zu erlauben.
21.02.2008, Dr. Bachmann