FG Rheinland-Pfalz: Kein Vermögensverfall gem. § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG nach Ankündigung der Restschuldbefreiung

Nach Ankündigung der Restschuldbefreiung besteht kein Grund für die Annahme eines zum Widerruf der Bestellung eines Steuerberaters führenden Vermögensverfalls, da die Vermögensverhältnisse des Schuldners als geordnet anzusehen sind. Dem steht die nach Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erfolgte Eintragung in das Schuldnerverzeichnis nicht entgegen (Änderung der Rechtsprechung, FG Neustadt (Weinstraße), Urt. v. 11.2.2003 2 K 2424/02).
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.12.08, 2 K 2084/08
DStR 2009, 876

 

 

19.05.2009, Dr. Jochen Bachmann

Nach Ankündigung der Restschuldbefreiung besteht kein Grund für die Annahme eines zum Widerruf der Bestellung eines Steuerberaters führenden Vermögensverfalls, da die Vermögensverhältnisse des Schuldners als geordnet anzusehen sind. Dem steht die nach Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erfolgte Eintragung in das Schuldnerverzeichnis nicht entgegen (Änderung der Rechtsprechung, FG Neustadt (Weinstraße), Urt. v. 11.2.2003 2 K 2424/02).
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.12.08, 2 K 2084/08
DStR 2009, 876

 

 

19.05.2009, Dr. Jochen Bachmann

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