FG Münster: Erstattungszinsen zur Einkommensteuer nicht steuerbar

Erstattungszinsen zur Einkommensteuer sind gemäß § 12 Nr. 3 EStG grundsätzlich dem nichtsteuerbaren Bereich zugewiesen. Dies gilt auch nach Einführung von § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG i. d. F. des JStG 2010 und unabhängig von der Frage, ob Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer als Sonderausgaben abgezogen werden können.

FG Münster, Urt. v. 10.05.2012 - 2 K 1947/00 E; DStRE 2012, 1381
Revision eingelegt, Az. des BFH: VIII R 28/12

 

20.11.2012, Dr. Jochen Bachmann

Erstattungszinsen zur Einkommensteuer sind gemäß § 12 Nr. 3 EStG grundsätzlich dem nichtsteuerbaren Bereich zugewiesen. Dies gilt auch nach Einführung von § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG i. d. F. des JStG 2010 und unabhängig von der Frage, ob Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer als Sonderausgaben abgezogen werden können.

FG Münster, Urt. v. 10.05.2012 - 2 K 1947/00 E; DStRE 2012, 1381
Revision eingelegt, Az. des BFH: VIII R 28/12

 

20.11.2012, Dr. Jochen Bachmann

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