FG Hannover: Vorsteuerabzug für Handys auch bei fehlender Angabe der IMEI-Nummern

"Der Nachweis einer steuerfreien Lieferung scheitert auch nicht an fehlenden Aufzeichnungen der IMEI-Nummern in den Rechnungen der Antragstellerin. Gegenstand der Kaufverträge zwischen der Antragstellerin und der D-Ltd. bzw. der CC war ein bestimmtes Kontingent an Handys bestimmter Herstellerfirmen. Zwischen der Antragstellerin und den Leistungsempfängern ist damit eine bestimmte Gattungsschuld nach § 279 BGB a.F. vereinbart gewesen. Jedenfalls liegen Anhaltspunkte dafür, dass D-Ltd. oder CC bestimmte Handys mit einem bestimmten Strichcode bestellt und es sich damit um eine Stückschuld gehandelt hätte, nicht vor. Wenn die Antragstellerin aber nur zur Lieferung im Rahmen einer Gattungsschuld verpflichtet war, traf sie auch keine Verpflichtung, konkrete Aufzeichnungen in den Rechnungen unter Angabe des Strichcodes zu führen." Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 12.11.2004 Az.: 16 V 137/04

23.05.2006, Dr. Bachmann

 

"Der Nachweis einer steuerfreien Lieferung scheitert auch nicht an fehlenden Aufzeichnungen der IMEI-Nummern in den Rechnungen der Antragstellerin. Gegenstand der Kaufverträge zwischen der Antragstellerin und der D-Ltd. bzw. der CC war ein bestimmtes Kontingent an Handys bestimmter Herstellerfirmen. Zwischen der Antragstellerin und den Leistungsempfängern ist damit eine bestimmte Gattungsschuld nach § 279 BGB a.F. vereinbart gewesen. Jedenfalls liegen Anhaltspunkte dafür, dass D-Ltd. oder CC bestimmte Handys mit einem bestimmten Strichcode bestellt und es sich damit um eine Stückschuld gehandelt hätte, nicht vor. Wenn die Antragstellerin aber nur zur Lieferung im Rahmen einer Gattungsschuld verpflichtet war, traf sie auch keine Verpflichtung, konkrete Aufzeichnungen in den Rechnungen unter Angabe des Strichcodes zu führen." Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 12.11.2004 Az.: 16 V 137/04

23.05.2006, Dr. Bachmann

 

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