Entwurf zum Geldwäschebekämpfungsgesetz

Das Bundeskabinett bringt den Entwurf für ein Geldwäschebekämpfungsgesetz in den Bundestag ein. Der Entwurf soll die Geldwäscherichtlinie der Europäischen Union vom 28. Dezember 2001 umsetzen. Neben dem Aufbau einer Financial Intelligence Unit, die eine zentrale Bearbeitung der Verdachtsmeldungen gewährleisten soll, geht es im Wesentlichen um eine Erweiterung des Kreises der Meldeverpflichteten. Insbesondere sollen zukünftig auch Immobilienmakler, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ihre Kunden identifizieren und gegen sie Verdachtsmeldungen erstatten. Anwälte und Notare müssen dies "nur", so der Bundesinnenminister, dann tun, wenn sie bestimmte Geschäfte für ihre Klienten abwickeln (z.B. Grundstückskäufe, Verwaltung von Geld und sonstigem Vermögen), Steuerberater und Wirtschaftsprüfer jedoch uneingeschränkt. Angehörige freier Berufe werden nicht verpflichtet, Informationen weiter zu geben, die sie im Zusammenhang mit einer Prozessvertretung oder im Rahmen ihrer rechtsberatenden Tätigkeit erlangen, es sei denn, sie wissen, dass der Mandant die Beratung bewusst zum Zwecke der Geldwäsche in Anspruch nimmt (§ 11 Abs. 3 Satz 2 GWG in der Fassung des Entwurfs). Von der nach der Geldwäschrichtlinie bestehenden Möglichkeit, dem Berater die Unterrichtung seines Mandanten von der Verdachtsanzeige zu gestatten, möchte die Bundesregierung keinen Gebrauch machen. Bundesinnenminister Schily, selbst Rechtsanwalt, mutet seinen Kollegen also zu, das für den Stand der freien Berufe fundamentale Beratungsgeheimnis zu durchbrechen und den Mandanten darüber auch noch zu täuschen. Entwurf vom 11.02.2002 eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus (Geldwäschebekämpfungsgesetz) Download unter http://www.bmi.bund.de/Annex/de_17470/Entwurf_eines_Geldwaeschebekaempfungsgesetzes.pdf Nachtrag: Das Gesetz wurde am 21. Juni 2002 vom Bundesrat angenommen.

25.02.2002, Dr. Bachmann

Das Bundeskabinett bringt den Entwurf für ein Geldwäschebekämpfungsgesetz in den Bundestag ein. Der Entwurf soll die Geldwäscherichtlinie der Europäischen Union vom 28. Dezember 2001 umsetzen. Neben dem Aufbau einer Financial Intelligence Unit, die eine zentrale Bearbeitung der Verdachtsmeldungen gewährleisten soll, geht es im Wesentlichen um eine Erweiterung des Kreises der Meldeverpflichteten. Insbesondere sollen zukünftig auch Immobilienmakler, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ihre Kunden identifizieren und gegen sie Verdachtsmeldungen erstatten. Anwälte und Notare müssen dies "nur", so der Bundesinnenminister, dann tun, wenn sie bestimmte Geschäfte für ihre Klienten abwickeln (z.B. Grundstückskäufe, Verwaltung von Geld und sonstigem Vermögen), Steuerberater und Wirtschaftsprüfer jedoch uneingeschränkt. Angehörige freier Berufe werden nicht verpflichtet, Informationen weiter zu geben, die sie im Zusammenhang mit einer Prozessvertretung oder im Rahmen ihrer rechtsberatenden Tätigkeit erlangen, es sei denn, sie wissen, dass der Mandant die Beratung bewusst zum Zwecke der Geldwäsche in Anspruch nimmt (§ 11 Abs. 3 Satz 2 GWG in der Fassung des Entwurfs). Von der nach der Geldwäschrichtlinie bestehenden Möglichkeit, dem Berater die Unterrichtung seines Mandanten von der Verdachtsanzeige zu gestatten, möchte die Bundesregierung keinen Gebrauch machen. Bundesinnenminister Schily, selbst Rechtsanwalt, mutet seinen Kollegen also zu, das für den Stand der freien Berufe fundamentale Beratungsgeheimnis zu durchbrechen und den Mandanten darüber auch noch zu täuschen. Entwurf vom 11.02.2002 eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus (Geldwäschebekämpfungsgesetz) Download unter http://www.bmi.bund.de/Annex/de_17470/Entwurf_eines_Geldwaeschebekaempfungsgesetzes.pdf Nachtrag: Das Gesetz wurde am 21. Juni 2002 vom Bundesrat angenommen.

25.02.2002, Dr. Bachmann

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