BMF: Steuerpolitische Maßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie

Das Bundesministerium der Finanzen hat sich im Hinblick auf die Corona-Pandemie mit dem Bundeswirtschaftsministerium auf ein weitreichendes Bündel von Maßnahmen verständigt, um Arbeitsplätze zu schützen und Unternehmen aller Größen und Branchen zu schützen.

 

Insbesondere sind die folgenden steuerpolitischen Maßnahmen geplant:

- Es soll den Finanzbehörden erleichtert werden, Stundungen von Steuerschulden zu gewähren.

- Wenn Unternehmen unmittelbar vom Coronavirus betroffen sind, soll bis Ende des Jahres 2020 auf  Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge verzichtet werden.

- Die Voraussetzungen, um Vorauszahlungen von Steuerpflichtigen anzupassen, sollen erleichtert werden.

Um zu vermeiden, dass betroffene Unternehmen allein deshalb einen Insolvenzantrag stellen müssen, weil Liquiditätshilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen, soll zudem die reguläre dreiwöchige Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 ausgesetzt werden. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet eine entsprechende gesetzliche Regelung vor, um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten.

Eine Zusammenfassung aller geplanter Maßnahmen ist unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/2020-03-13-Schutzschild-Beschaeftigte-Unternehmen.html abrufbar.

 

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat auf seiner Homepage bereits ein Antragsformular für Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus veröffentlicht: https://www.finanzamt.bayern.de/LfSt/default.php?f=LfSt&c=n&d=x&t=x

 

Eine weitere Übersicht stellt der Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e.V. auf seiner Homepage zur Verfügung: http://stbv.de/files/1584515625anhang__tabelle__corona__information_fr_steuerberater_und_ihre_mandanten1.pdf

 

Auch die Bundesrechtsanwaltskammer hat Informationen zu steuerlichen Maßnahmen zur Hilfe von Corona-Virus betroffenen Unternehmen veröffentlicht: https://brak.de/die-brak/coronavirus/info-steuerliche-massnamen-fuer-unternehmen.pdf und https://brak.de/die-brak/coronavirus/info-bmffinanzministerien.pdf

Das Bundesministerium der Finanzen hat sich im Hinblick auf die Corona-Pandemie mit dem Bundeswirtschaftsministerium auf ein weitreichendes Bündel von Maßnahmen verständigt, um Arbeitsplätze zu schützen und Unternehmen aller Größen und Branchen zu schützen.

 

Insbesondere sind die folgenden steuerpolitischen Maßnahmen geplant:

- Es soll den Finanzbehörden erleichtert werden, Stundungen von Steuerschulden zu gewähren.

- Wenn Unternehmen unmittelbar vom Coronavirus betroffen sind, soll bis Ende des Jahres 2020 auf  Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge verzichtet werden.

- Die Voraussetzungen, um Vorauszahlungen von Steuerpflichtigen anzupassen, sollen erleichtert werden.

Um zu vermeiden, dass betroffene Unternehmen allein deshalb einen Insolvenzantrag stellen müssen, weil Liquiditätshilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen, soll zudem die reguläre dreiwöchige Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 ausgesetzt werden. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet eine entsprechende gesetzliche Regelung vor, um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten.

Eine Zusammenfassung aller geplanter Maßnahmen ist unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/2020-03-13-Schutzschild-Beschaeftigte-Unternehmen.html abrufbar.

 

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat auf seiner Homepage bereits ein Antragsformular für Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus veröffentlicht: https://www.finanzamt.bayern.de/LfSt/default.php?f=LfSt&c=n&d=x&t=x

 

Eine weitere Übersicht stellt der Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e.V. auf seiner Homepage zur Verfügung: http://stbv.de/files/1584515625anhang__tabelle__corona__information_fr_steuerberater_und_ihre_mandanten1.pdf

 

Auch die Bundesrechtsanwaltskammer hat Informationen zu steuerlichen Maßnahmen zur Hilfe von Corona-Virus betroffenen Unternehmen veröffentlicht: https://brak.de/die-brak/coronavirus/info-steuerliche-massnamen-fuer-unternehmen.pdf und https://brak.de/die-brak/coronavirus/info-bmffinanzministerien.pdf

Zurück