BMF: Neue Fragen und Antworten zum Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG)

Der Bundesfinanzminister hat angesichts zahlreicher Fragen, die auch nach Herausgabe des „Merkblatts“ vom 3. Februar 2004 offen geblieben sind, am 20. Juli 2004 einen „Fragen- und Antworten-Katalog“ im Internet veröffentlicht. Dazu heißt es auf der Homepage des BMF: „Seit Veröffentlichung des BMF-Merkblatts zum Strafbefreiungserklärungsgesetz (vgl. BMF-Schreiben vom 3. Februar 2004, BStBl. I S. 225) wurden viele weitere Fragen zur Anwendung des Gesetzes aufgeworfen. Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben daher zur Ergänzung dieses Merkblatts einen Fragen- und Antworten-Katalog abgestimmt. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Themen ‘Verifikation und Abgrenzung des zu erklärenden Lebenssachverhaltes’, ‘Behandlung von Stückzinsen’, ‘Ermittlung der zu erklärenden Einnahmen’, ‘Behandlung unversteuerter Lohnzahlungen aus versteuertem Einkommen’ sowie ‘Einschaltung einer ausländischen Stiftung als unechte Treuhänderin’. Bei dem Fragen-Antworten-Katalog handelt es sich um eine Orientierungshilfe für die Anwendung des StraBEG. Die Entscheidung im konkreten Einzelfall bleibt jeweils dem zuständigen Finanzamt vorbehalten.“ Veröffentlichung des Bundesfinanzministers vom 20. Juli 2004, www.bundesfinanzministerium.de Der Katalog kann heruntergeladen werden: http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage25662/Fragen-und-Antworten-zum-Strafbefreiungserklaerungsgesetz.pdf

02.08.2004, Dr. Bachmann

Der Bundesfinanzminister hat angesichts zahlreicher Fragen, die auch nach Herausgabe des „Merkblatts“ vom 3. Februar 2004 offen geblieben sind, am 20. Juli 2004 einen „Fragen- und Antworten-Katalog“ im Internet veröffentlicht. Dazu heißt es auf der Homepage des BMF: „Seit Veröffentlichung des BMF-Merkblatts zum Strafbefreiungserklärungsgesetz (vgl. BMF-Schreiben vom 3. Februar 2004, BStBl. I S. 225) wurden viele weitere Fragen zur Anwendung des Gesetzes aufgeworfen. Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben daher zur Ergänzung dieses Merkblatts einen Fragen- und Antworten-Katalog abgestimmt. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Themen ‘Verifikation und Abgrenzung des zu erklärenden Lebenssachverhaltes’, ‘Behandlung von Stückzinsen’, ‘Ermittlung der zu erklärenden Einnahmen’, ‘Behandlung unversteuerter Lohnzahlungen aus versteuertem Einkommen’ sowie ‘Einschaltung einer ausländischen Stiftung als unechte Treuhänderin’. Bei dem Fragen-Antworten-Katalog handelt es sich um eine Orientierungshilfe für die Anwendung des StraBEG. Die Entscheidung im konkreten Einzelfall bleibt jeweils dem zuständigen Finanzamt vorbehalten.“ Veröffentlichung des Bundesfinanzministers vom 20. Juli 2004, www.bundesfinanzministerium.de Der Katalog kann heruntergeladen werden: http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage25662/Fragen-und-Antworten-zum-Strafbefreiungserklaerungsgesetz.pdf

02.08.2004, Dr. Bachmann

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