BFH zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Abmahnungen durch einen Mitbewerber

Zahlungen, die an einen Unternehmer von dessen Wettbewerbern als Aufwendungsersatz aufgrund von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen geleistet werden, sind umsatzsteuerrechtlich als Entgelt im Rahmen eines umsatzsteuerbaren Leistungsaustauschs zwischen dem Unternehmer und den von ihm abgemahnten Wettbewerbern --und nicht als nicht steuerbare Schadensersatzzahlungen-- zu qualifizieren.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 21.12.2016, XI R 27/14
www.bundesfinanzhof.de

 

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