BFH: Gewerblicher Grundstückshandel trotz Nichtüberschreitens der Drei-Objekt-Grenze

Leitsatz des BFH: Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die ein unbebautes Grundstück erwirbt und anschließend drei von insgesamt vier Eigentumswohnungen, die von ihr auf dem Grundstück errichtet werden sollen, mit Gewinnerzielungsabsicht verkauft, betreibt einen gewerblichen Grundstückshandel und keine private Vermögensverwaltung. Dies gilt unabhängig davon, ob ihre Gesellschafter einen der Baubranche zuzurechnenden Beruf ausüben. Bundesfinanzhof, Urteil vom 13. August 2002 VIII R 14/99 INF 2002, Seite 699

30.11.2002, Dr. Bachmann

Leitsatz des BFH: Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die ein unbebautes Grundstück erwirbt und anschließend drei von insgesamt vier Eigentumswohnungen, die von ihr auf dem Grundstück errichtet werden sollen, mit Gewinnerzielungsabsicht verkauft, betreibt einen gewerblichen Grundstückshandel und keine private Vermögensverwaltung. Dies gilt unabhängig davon, ob ihre Gesellschafter einen der Baubranche zuzurechnenden Beruf ausüben. Bundesfinanzhof, Urteil vom 13. August 2002 VIII R 14/99 INF 2002, Seite 699

30.11.2002, Dr. Bachmann

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